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Audio: Studio Cottbus | 02.12.2022 | Daniel Mastow | Quelle: dpa/Fotostand

Mehrere Fälle bei Geflügelschau

Oberspreewald-Lausitz verhängt Vogelpest-Schutzmaßnahmen

Nach zahlreichen Fällen von Geflügelpest im Zusammenhang mit einer Geflügelschau in Mecklenburg-Vorpommern hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz eine neue Allgemeinverfügung mit Schutzmaßnahmen gegen die Tierseuche veröffentlicht. Die Verfügung soll eine mögliche Ausbreitung der Geflügelpest im Landkreis verhindern und dient als Vorsichtsmaßnahme.

Veranstaltungen mit Geflügel, etwa Geflügelausstellungen oder -märkte, müssen dem Veterinäramt nun mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden. Auch für den Geflügelhandel gibt es Auflagen. Bei Enten und Gänsen müssen mindestens 60 Tiere aus den Beständen untersucht werden. Hat ein Betrieb weniger Tiere müssen alle untersucht werden, heißt es in der Allgemeinverfügung.

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Zahlreiche Fälle nach Geflügelschau

Wie die stellvertretende Amtstierärztin Laura Schuster erklärte, sollten Geflügelhalter aber auch hygienische Maßnahmen kosnequent einhalten. So solle etwa Schutzkleidung getragen, das Schuhwerk vor dem Stall gewechselt und die Hände gründlich gereinigt werden um das Virus nicht in den Bestand zu tragen. Jegliche Haltung von Geflügel müsse zudem dem Landkreis gemeldet werden.

Laut Landkreis war es nach einer Geflügelschau in Demmin (Mecklenburg-Vorpommern) zu zahlreichen Geflügelpestfällen gekommen. Auch Geflügelhalter aus Brandenburg sollen bei der Ausstellung gewesen sein, eine Nachverfolgung sei aber schwierig. In anderen Bundesländern, beispielsweise Nordrhein-Westphalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gebe es zudem seit Monaten immer wieder Fälle der Tierseuche, heißt es vom Landkreis. Diese seien auch auf den Handel zurückzuführen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 02.12.2022, 9:30 Uhr

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