rbb24
  1. rbb|24
Audio: Antenne Brandenburg | 11.07.2022| Stefan Kapferer | Quelle: dpa-Zentralbild

50Hertz

Bau für restliche Abschnitte der sogenannten Uckermarkleitung gestartet

Nach der höchstrichterlichen Entscheidung will Netzbetreiber 50Hertz beim Bau der Uckermarkleitung aufs Tempo drücken und die 115 Kilometer so schnell wie möglich errichten.

Am Montag sind die Bauarbeiten an der sogenannten Uckermarkleitung in den Natur- und Vogelschutzgebieten Schorfheide-Chorin sowie dem Randow-Welse-Bruch gestartet. Nachdem vergangene Woche das Bundesverwaltungsgericht grünes Licht für die oberirdische Stromtrasse gegeben hatte, kann der Netzbetreiber 50hertz nun mit dem Bau der 380kV-Leitung vom Norden nach Berlin starten. "Wir hatten bereits für einzelne Abschnitte, die nicht beklagt waren, Baurecht; das heißt, wir haben auf einer Strecke von etwa 45 Kilometern schon Masten errichtet", sagte 50hertz Geschäftsführer Stefan Kapferer.

Zunächst bestehende Leitung demontiert

Zunächst werde jetzt eine bestehende alte Stromtrasse demontiert, so Kapferer. "Wir haben alle erforderlichen Gewerke für den Neubau unter Vertrag und werden natürlich dann so schnell wie möglich auch mit der Errichtung der weiteren neuen Mast beginnen und natürlich das Projekt so schnell wie möglich fertigstellen", so der 50Hertz-CEO weiter.

Mit dieser Stromtrasse soll Berlin und das Umland mit erneuerbaren Energien aus dem Norden versorgt werden. Die etwa 115 Kilometer lange Höchstspannungsleitung soll von Bertikow im Norden Brandenburgs nach Neuenhagen bei Berlin reichen. Der Umweltverband Nabu hatte gegen die Pläne geklagt, weil er gravierende Einschnitte beim Vogelschutz befürchtete. Die Klage bleibe erfolglos, teilte das Gericht in Leipzig am Dienstag mit. (Az.: BVerwG 4 A 13.20)

Erdkabel keine zumutbare Alternative

Die Leitung hatte schon 2016 das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt. Damals hatten die Bundesrichter entschieden, dass die Pläne nachgebessert werden müssen, um den Vogelschutz zu verbessern. Gegen diese neuen Pläne hatte der Nabu erneut geklagt.

Das Bundesverwaltungsgericht geht jetzt davon aus, dass das Vogelschutzgebiet Unteres Odertal von der Leitung nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Planungen zeigten "hinreichend sicher", dass Wasservögel wie Rohr- und Zwergdommeln sowie Kleine Sumpfhühner nicht erheblich gefährdet würden.

Anders sei die Lage in den Vogelschutzgebieten Schorfheide-Chorin und Randow-Welse-Bruch, teilte das Gericht mit. Hier hätten die Behörden eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen. Das sei jedoch ausnahmsweise zulässig, vor allem, weil ein Erdkabel keine zumutbare Alternative sei.

Sendung: Antenne Brandenburg, 11.07.2022, 09:30 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen