Ostbrandenburg
Die Sozialdezernenten aus Märkisch-Oderland und der Uckermark begrüßen die Übereinkuft von Ampel-Regierung und der CDU über das neue Bürgergeld. Allerdings gibt es auch Kritik. So sei die Frist zur Umsetzung zu kurz.
Die Landkreise Märkisch-Oderland und die Uckermark sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) haben sich erleichtert gezeigt, dass es zum neuen Jahr zur Einführung des Bürgergeldes kommt. "Ich bin zunächst erleichtert, dass es so schnell den Kompromiss gegeben hat, weil wir sonst die Regelsatzänderung zum 1. Januar zeitlich nicht mehr hätten umsetzen können", sagte der uckermärkische Sozialdezernent Henryk Wichmann dem rbb. Im Vorfeld des Kompromisses zwischen Ampel-Regierung und CDU auf Bundesebene hatte bereits die Bundesagentur für Arbeit darauf hingewiesen, dass die Umstellung beispielsweise von Hartz IV auf das neue Bürgergeld einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf benötige, so Wichmann weiter. Dies sei mit Blick auf die Auszahlung der erhöhten Regelsätze nun möglich. "Alles andere kann dann im Verlauf des Jahres 2023 umgestellt werden, wie die notwendige Schulung der Mitarbeiter auf den Ämtern", so Wichmann weiter.
Friedemann Hanke, Wichmanns Gegenüber in Märkisch-Oderland, findet dennoch, dass die Umstellung zu kurzfristig erfolge. "Sicher wird es mit der Auszahlung im neunen Jahr keine Probleme geben. Jeder dann ehemalige Hartz-IV-Empfänger wird seinen Bürgergeld-Satz erhalten", betonte Hanke. Gerne hätte er seine Mitarbeitenden vor der Einführung des Bürgergeldes aber noch umfangreich geschult. Hanke schätzt, dass es zur vollen Umsetzung des Bürgergeldbeschlusses erst im Sommer 2023 kommt. "Anders können wir es leider nicht bewerkstelligen", unterstrich Märkisch-Oderlands Sozialdezernent.
Zustimmung erhält Hanke aus Frankfurt (Oder). Sommer 2023 sei realistisch, bestätigte auch Frankfurts Pressesprecher Uwe Meier. "Es wird eine Übergangszeit geben, von der wir heute noch nicht wissen, wie lange sie dauern wird", so Meier. An der eigentlichen Auszahlung der Beträge solle es auf jeden Fall nicht hapern.
Das von der Bundesregierung geplante Bürgergeld soll das heutige Hartz-IV-System ablösen. In den vergangenen Wochen hatte sich die Union gegen zentrale Punkte des Vorhabens gestellt. Bundesländer mit Regierungsbeteiligung von CDU und CSU blockierten die Reform im Bundesrat und sorgten so dafür, dass ein Vermittlungsausschuss angerufen werden musste.
Die am Dienstag verkündete Vorab-Einigung sieht in zentralen Punkten Zugeständnisse an die Union vor. Künftig wird es unter anderem mehr Sanktionen geben als ursprünglich geplant. Auch beim Schonvermögen war die Regierung der Union entgegengekommen.
Der Regelsatz des Bürgergeldes wird laut dem vom Bundestag am 10. November verabschiedeten Gesetzentwurfs auf 502 Euro für Alleinlebende angehoben. Das entspricht einer Erhöhung des bisherigen Regelsatzes um 53 Euro.
Wird die Einigung am Mittwochabend besiegelt, soll sie in dieser Woche noch in beiden Häusern verabschiedet werden. Damit könnte das Gesetz wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten.
Sendung: Antenne Brandenburg, 23.11.2022, 07:30 Uhr
Artikel im mobilen Angebot lesen