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Audio: Antenne Brandenburg | 16.02.2023 | Magdalena Dercz | Quelle: dpa/Patrick Pleul

Widerspruch abgelehnt

Warschauer Verwaltungsgericht fordert sofortigen Stopp der Arbeiten an der Oder

Das Verwaltungsgericht in Warschau fordert weiterhin einen sofortigen Stopp der Bauarbeiten zum Ausbau der Oder auf polnischer Seite. Einen Widerspruch gegen das bereits im Dezember erlassene Urteil von Seiten des Bauherrn - des Instituts "Wody Polskie" (dt. "polnische Gewässer") - wurde am 6. Febraur abgelehnt, wie das Gericht auf Anfrage des rbb bestätigte.

Auf insgesamt neun Seiten begründen die zuständigen Richter des Verwaltungsgerichts ihre Entscheidung und beziehen sich dabei insbesondere auf ihr Urteil von Dezember.

Bauarbeiten wurden fortgesetzt

Das Verwaltungsgericht hatte die Genehmigung der polnischen Umweltbehörde zum Ausbau der Oder damals vorläufig aufgehoben und die Bauarbeiten per einstweiliger Verfügung beenden lassen. Als Begründung nannte das Gericht, dass irreversible Umweltschäden durch die Bauarbeiten nicht auszuschließen seien. Trotz dieser Entscheidung waren die Bauarbeiten in den vergangenen Wochen jedoch fortgesetzt worden.

Wegen möglicher Umweltschäden

Verwaltungsgericht in Warschau stoppt Arbeiten zum Ausbau der Oder

Mehrere Umweltorganisationen und das Land Brandenburg hatten geklagt. Jetzt wurden die Arbeiten zur Vertiefung der Oder zumindest vorerst gestoppt. Begründet wird der Schritt mit möglichen Folgen für die Umwelt.

Polen hatte im März 2022 mit den Ausbauarbeiten begonnen. Dabei werden hunderte Buhnen in fünf Abschnitten mit insgesamt 54 Kilometer saniert oder neu aufgebaut. Die Steinschüttungen, die in die Oder ragen, sollen den Hauptstrom des Flusses in die Mitte lenken und vertiefen. Damit sollen enge und flache Stellen entschärft werden, die der Schifffahrt Schwierigkeiten machen.

Gegen die Ausbauarbeiten gab es vor allem Protest aus Deutschland. So hatten mehrere Umweltverbände gegen den Ausbau geklagt. Auch das Brandenburger Umweltministerium reichte am zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage ein. Dem Land zufolge sind Auswirkungen auf die Umwelt und die angrenzenden Auen in der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ausreichend berücksichtigt.

Sendung: Antenne Brandenburg, 16.02.2023, 12:30 Uhr

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