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Audio: Antenne Brandenburg | 14.06.2023 | Lisa Steger | Quelle: dpa

Frankfurt (Oder)

Wirtschaftsministerium rechnet bis Ende des Jahres mit Gutachten für Helenesee

Ein Termin für die Wiedereröffnung des Helenesees bei Frankfurt (Oder) bleibt weiter unklar. Das teilte das Wirtschaftsministerium am Mittwoch im zuständigen Landtagsausschuss mit. Seit zwei Jahren ist der See aus Sicherheitsgründen gesperrt. Ein Teil des Ufers war abgerutscht.

Ende des Jahres sei mit einem Gutachten zur Sicherheit zu rechnen, sagte Staatssekretär Hendrik Fischer im Ausschuss. Erst danach könne die Sanierung beginnen. Das Ministerium verstehe, dass es den Anwohnern und Gastronomen zu lange dauere. Durch den Ausfall eines Bauunternehmens habe man drei bis sechs Monate verloren. Teilbereiche zu öffnen, komme nicht in Frage, so Fischer. Das sei zu unsicher, man dürfe keine falschen Hoffnungen wecken. Es gebe eine, so wörtlich, "geologisch komplexe Lage".

Die Untersuchungen haben laut Ministerium bislang rund zwei Millionen Euro gekostet.

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Gutachten zum gesperrten Helenesee lässt weiter auf sich warten

Hochsommerliche Hitze, ein schöner See in der Nähe und trotzdem ist Baden nicht möglich: Die Helene bleibt nach Rutschungen gesperrt. Das Areal um den See wird trotzdem genutzt. Wann kommt die Sanierung?

Gutachten ist Grundlage für Sanierung

Nachdem Teile des Ostufers abgerutscht waren, wurde der See im Mai 2021 für Badegäste und Gewerbetreibende gesperrt. Das Gutachten ist die Grundlage für die Sanierung des Helenesees. Da Bohrungen zunächst nicht wie geplant durchgeführt werden konnten, hat sich das Gutachten bereits um sechs Monate verzögert. Die Kernbohrungen sind inzwischen abgeschlossen, jetzt werden Bodenproben im Labor untersucht.

Teil-Abschnitte des Strandes zu öffnen, lehnt auch der Präsident des Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Sebastian Fritze, ab, da es weiterhin instabile Bereiche am Ufer gebe. Auch "Baden auf eigene Gefahr" sei nicht erlaubt. Die Gefahr unter Wasser sei für Menschen nicht sicht- und einschätzbar. Das LBGR als Risikobewerter würde sich strafbar machen, wenn sich Badegäste mit solch einem Hinweis in Gefahr begäben.

Sendung: Antenne Brandenburg, 14.06.2023, 16:30 Uhr

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