Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
Die 23 Pferde des Erlebnishofes Wolfsland in Altlandsberg (Märkisch-Oderland) bleiben aus tierschutzrechtlichen Gründen beschlagnahmt und können nun verkauft werden. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am Donnerstag entschieden und einen Eilantrag des Besitzers abgelehnt. Dieser wollte die Pferde wieder zurückhaben.
Das Verwaltungsgericht stützt sich in seinem Beschluss auf die Aussagen des Veterinäramtes Märkisch-Oderland. Demnach waren die Pferde krank, vernachlässigt und abgemagert. "Einzelne Tiere hatten kein Futter und/oder kein Heu", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Im Dezember 2022 hatte das Veterinäramt die ersten neun Tiere beschlagnahmen lassen, im April wurden die restlichen Pferde weggebracht. Kurz darauf wurde dem Besitzer und Vorsitzenden des Vereins Wolfland die Haltung von Pferden untersagt. Außerdem ordnete die Behörde an, dass die 23 Tiere an andere Halter gegeben werden sollten.
Gegen den Beschluss kann bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde erhoben werden.
Sendung: Antenne Brandenburg, 27.07.2023, 13:30 Uhr
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