Gorzow
In Polen ist eine weitere juristische Entscheidung im Zusammenhang mit dem Oder-Ausbau gefallen. Ein Gericht in Gorzow hat entschieden, dass die dortige Staatsanwaltschaft den vorläufigen Baustopp durchsetzen soll, den das Oberste Verwaltungsgericht im März verhängt hatte.
Bereits im Dezember 2022 hatte ein Warschauer Verwaltungsgericht den vorläufigen Baustopp für den Ausbau der Oder per einstweiliger Verfügung erlassen. In dem Beschluss damals hieß es zur Begründung, dass die Bauarbeiten zunächst gestoppt werden müssten, da das Gericht nicht ausschließen könne, dass irreversible Umweltschäden durch sie entstehen.
Bislang wird die Aussetzung der Bauarbeiten auf mehreren Ebenen verweigert. Der staatliche Wasserkonzern Wody Polskie weigert sich, den Baustopp umzusetzen. Die Bauaufsicht weigert sich gegen Wody Polskie vorzugehen. Und die zuständige Staatsanwaltschaft weigert sich, gegen die Bauaufsicht vorzugehen, obwohl es eine Anzeige der polnischen Umweltorganisation EKO-Unia gab.
Das Gericht hat nun entschieden, dass die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung gegen den zuständigen Bauinspekteur einleiten muss - wenn man so will, dass zumindest die Kontrolleure der Kontrolleure aktiv werden müssen.
Die umstrittenen Arbeiten an den Buhnen und am Ufer sollen der Vertiefung der Oder dienen. Naturschützer lehnen die Arbeiten ab - unter anderem fürchten sie, dass Lebensräume von Fischen zerstört werden.
Damals geklagt hatten deutsch-polnische Umweltorganisationen per Eilverfahren. Gerade nach der Umweltkatastrophe an der Oder sind die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Baumaßnahmen auf geschützte Arten und Lebensräume stärker zu berücksichtigen, hieß es damals in einer gemeinsamen Mitteilung der Umweltschutzverbände. Eine Umweltkatastrophe hatte im August 2022 in der Oder zu einem großen Fischsterben geführt.
Auch das Umweltministerium von Brandenburg klagte gegen den polnischen Umweltbescheid für die Ausbauarbeiten an der Oder. Dem Land zufolge sind Auswirkungen auf die Umwelt und die angrenzenden Auen in der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ausreichend berücksichtigt. Es geht um Baumaßnahmen an Buhnen am Oderufer.
Sendung: Antenne Brandenburg, 24.07.2023, 15:30 Uhr
Artikel im mobilen Angebot lesen