Unruhe im WSE
Die mögliche Abwahl von WSE-Chef André Bähler und Vize Gerd Windisch sorgt im Verbandsgebiet für turbulente Zeiten. Während der Verband rechtliche Fragen geklärt hat, beschäftigt das Thema immer mehr die kommunalen Gremien.
Die Abwahlanträge gegen die beiden Vorsteher des Wasserverbands Strausberg-Erkner (WSE), André Bähler und Gerd Windisch, beschäftigen weiterhin den Wasserverband selbst und auch zunehmend zahlreiche Kommunen. Das ergab eine Recherche des rbb-Studios Frankfurt (Oder).
Demnach soll mittlerweile feststehen, wie das eigentliche Abwahl-Prozedere für die Abstimmung in der Verbandsversammlung am 27. September aussehen wird und auch, wer bei einer möglichen Abwahl der beiden Vorsteher als kommissarischer Vertreter die Verbandsleitung übernehmen könnte.
Bereits nach Bekanntwerden der beiden Abwahlanträge durch die WSE-Mitgliedskommunen Altlandsberg, Fredersdorf-Vogelsdorf, Neuenhagen, Strausberg (alle Märkisch-Oderland), Grünheide, Schöneiche und Amt Spreenhagen (alle Oder-Spree), das die Gemeinde Gosen-Neu Zittau im WSE vertritt, stellte sich die Frage, wie die Abwahl formal zu bewerkstelligen ist. Grund dafür waren unter anderem unterschiedliche Aussagen zum Stimmgewicht der Mitglieder.
Zunächst hatte es so ausgesehen, als hätte jede Kommune in der WSE-Mitgliederversammlung eine Stimme. Aber eine rechtliche Prüfung des WSE kommt nun zu einem anderen Ergebnis: Demnach haben die Stimmen der bevölkerungsreichen Kommunen, wie Strausberg, mehr Gewicht als die mit wenig Einwohnern. Nach diesem Prinzip kommen die sieben Kommunen, die den Abwahlantrag unterschrieben haben, insgesamt auf 98 von 181 Stimmen. Für die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit von 121 sind sie also auf weitere Kommunen angewiesen.
Schöneiches Bürgermeister Ralf Steinbrück (SPD) gilt als Initiator der Abwahlanträge. Zu seinen Beweggründen sagte er vergangene Woche dem rbb: "Der Wasserverband Strausberg-Erkner steht vor großen Herausforderungen. […] Und ich habe Sorge, dass wir diese Herausforderungen mit der jetzigen Verbandsspitze nicht bewältigen können."
Er, aber auch die weiteren Antragssteller hätten den Eindruck bekommen, dass das "Vertrauensverhältnis zwischen den beteiligten Personen (Bähler und Windisch, Anm. d. Red.) mit den Behörden dahinter" zerstört sei, "und man beschäftigt sich mehr mit Kleinkrieg als mit der Sacharbeit", so Steinbrück weiter.
Gernot Schmidt (SPD), Landrat in Märkisch-Oderland, kann den Abwahlantrag zwar nicht selbst unterschreiben, weil er nicht Mitglied der WSE-Verbandsversammlung ist, aber er unterstützt den Plan.
"Die Wassersituation ist angespannt", sagte Schmidt am Donnerstag dem rbb. Gleichzeitig seien die Kommunen gesetzlich zur Daseinsvorsorge verpflichtet. Sie müssten etwa für ausreichend Wasserversorgung und Schulplätze sorgen. "In dieser Lage blockiert der WSE etwa den Bau neuer Schulgebäude. Gleichzeitig schlägt er aber keine Alternativen vor, wie etwa Überleitungen. Stattdessen sucht der WSE die Verantwortung nur beim Land."
Inzwischen ist das Thema auch in vielen Kommunalgremien angekommen. Abgeordnete etwa aus Fredersdorf-Vogelsdorf, Woltersdorf und Schöneche wollen das Thema vor der entscheidenenden WSE-Sitzung in Ausschüssen, Ortsbeiräten oder Gemeindevertreterversammlungen besprechen.
In anderen Städten und Gemeinden sind die Abwahlanträge ebenfalls Thema, obwohl noch keine Anträge für die Gremien vorliegen. So informiert der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung Hoppegarten (Märkisch-Oderland), Mirko Dachroth (FDP): "Da die Gemeinde zwei Tage vor der Versammlung (des WSE, Anm. d. Red.) eine Gemeindevertretersitzung hat, gehe ich zwingend davon aus, dass dies dort diskutiert wird und wir auch dem Bürgermeister eine Mehrheitsmeinung 'an die Hand' geben, wie wir erwarten, wie er sich positionieren soll." Esther Drusche (SPD) erklärt als stellvertretende Stadtverordnetenvorsitzende von Altlandsberg, dass die Stadtverordneten im September - wenn der designierte Bürgermeister im Amt ist - das Vorgehen diskutieren wollen.
Bürgermeisterin Sabine Löser (parteilos) aus Rüdersdorf (Märkisch-Oderland) hatte ihre Gemeindevertreter bereits am Dienstagabend im nicht öffentlichen Teil einer Sondersitzung über die WSE-Abwahlanträge informiert. "Auch meine Gemeindevertreter sind in dieser Hinsicht ziemlich hin- und hergerissen", so Löser. Daher solle am kommenden Donnerstag noch einmal im Hauptausschuss über die Position Rüdersdorf bei der Verbandsversammlung am 27. September beraten werden.
In vielen Gemeinden kommt noch eine weitere Frage hinzu, die sich derzeit viele stellen. Wer übernimmt eigentlich die Verbandsleitung, sollten tatsächlich Ende September Bähler und Windisch geschlossen abgewählt werden? Auch dazu gibt es mittlerweile Klarheit von Seiten des WSE.
Denn sollte eine Vakanz im Falle einer Abwahl beider Vorsteher erfolgen, sieht das GKGBbg vor, dass die Bürgermeister beziehungsweise Amtsdirektoren der 16 Verbandsmitglieder als mögliche Nachfolger kommissarisch die Leitung übernehmen.
Zudem seien auch die Stellvertreter, sollten alle Hauptverwaltungsbeamte ablehnen oder nicht können, potenziell für diese Aufgabe vorgesehen. Sollte von diesen insgesamt 28 Personen keine das Amt übernehmen wollen, gelte laut Pilz das Ältestenprinzip. Demnach würde der älteste der Bürgermeister- und Amtsdirektoren WSE-Chef. Das wäre der Spreenhagener Amtsdirektor Hans Joachim Schröder. Allerdings könne auch er das Amt ablehnen.
Würde auf diesem Wege keine geeignete Person am 27. September gefunden werden, gäbe es laut Pilz auch noch eine weitere Option. Da es sich nämlich beim Wasserverband um eine Daseinsversorge handelt, gelte das "Muss zur Amtsübernahme", erklärt er weiter und ergänzt, dass zu dessen Durchsetzung die Vorschriften der Kommunalaufsicht greifen. Damit wäre Landrat Gernot Schmidt (SPD) in der Verantwortung, für eine Besetzung des Postens zu sorgen.
Nachgefragt heißt es aus dem Landratsamt in Seelow, dass weder der Landrat selbst, noch ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung für diese Aufgabe zur Verfügung stehen würden. Schmidt werde daher Vorschläge einbringen beziehungsweise aus dem Kreis der Verbandsmitglieder annehmen. Im Zweifelsfall könne auch eine Anwaltskanzlei auf Wunsch der Verbandsversammlung die Aufgaben des Vorstehers kommissarisch übernehmen, heißt es weiter.
Sendung: Antenne Brandenburg, 23.08.2023, 15:10 Uhr
Beitrag von Philip Barnstorf und Martin Krauß
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