Vorsichtsmaßnahmen zurückgefahren
Die Gefahr der Schweinepest in Brandenburg wird zunehmend kleiner. Ein weiteres Ausbruchsgebiet fällt weg. Nur noch im Süden macht die Tierseuche weiter Sorgen.
Im Landkreis Uckermark werden die Schutzvorkehrungen gegen eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zurückgefahren. Da seit mehr als einem Jahr keine neuen Fälle der Seuche bei Wildschweinen mehr festgestellt wurden, wird das ausgewiesene Kerngebiet - also das Ausbruchsgebiet - aufgehoben, wie das Verbraucherschutzministerium am Donnerstag mitteilte. Damit gelten Einschränkungen nicht mehr, die vor allem die Land- und Forstwirtschaft betrafen.
Drei Jahre nach dem Ausbruch der Schweinepest in Brandenburg ist die Tierseuche zunehmend eingedämmt. Es gibt derzeit noch drei Kerngebiete in den beiden Kreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz. Ursprünglich waren es elf Kerngebiete - sie umfassen eine bestimmte Fläche um die Fundorte von infizierten Tieren. In diesen Gebieten ist etwa das Betreten des Waldes und des Landschaft verboten.
Mit der Aufhebung der Kerngebiete muss laut Ministerium etwa keine Fallwildsuche mehr durchgeführt werden, bevor eine Fläche bewirtschaftet wird. Als Fallwild bezeichnet man Tiere, die etwa infolge von Krankheit, Hunger, Kälte oder Unglücksfällen verendet sind. Die Schweinehaltung soll nach den Restriktionen wieder erleichtert werden.
Die Wildabwehrzäune im Kreis Uckermark bleiben zunächst noch bestehen. Auch Schwarzwild soll weiter deutlich reduziert werden.
Im September 2020 war bei einem Wildschwein-Kadaver im Landkreis Spree-Neiße erstmals in Deutschland die Afrikanische Schweinepest amtlich festgestellt worden. Bislang wurde nach Ministeriumsangaben bei insgesamt 3.241 Wildschweinen und in fünf Fällen bei gehaltenen Schweinen die Krankheit nachgewiesen. Die Tierseuche war aus Westpolen über einwandernde Wildschweine auf der gesamten Länge der polnisch-brandenburgischen Grenze ins Bundesland eingedrungen.
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