Landgericht Frankfurt (Oder)
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat am Freitag einen ehemaligen Helfer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 28-jährige Mann an den sieben und acht Jahre alten Mädchen während Rettungsübungen vergangen hat.
Die Taten sollen im vergangenen Jahr in einem Rettungswagen geschehen sein, sodass die Mädchen keinerlei Fluchtmöglichkeiten hatten.
Während des gesamten Prozesses hat sich der Angeklagte, der aus Altlandsberg stammt, nicht geäußert. Einen vom Gericht angebotenen Deal, ein Geständnis abzulegen und im Gegenzug eine Haftstrafe von maximal dreieinhalb Jahren zu bekommen, lehnte er ab.
In der Urteilsbegründung hielt ihm das Gericht zugute, dass er nicht vorbestraft ist. Das ist zwar formal richtig, aber trotzdem wurde der 28-Jährige bereits 2015 wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials zu einer Geldstrafe verurteilt.
In einem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis, das das DRK nach eigenen Angaben für jeden Beschäftigten anfordert, der mit Kindern zu tun hat, war dieses Urteil nicht aufgeführt. Hätte das DRK davon Kenntnis gehabt, wäre der Mann nicht beschäftigt worden, sagte Klaus Bachmeier, der Vorstandsvorsitzende des DRK-Kreisverbandes.
Das DRK selbst hat unabhängig von diesem Fall nach eigenen Angaben seine Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Beschäftigte müssen ein erweitertes Führungszeugnis nicht mehr nur alle fünf, sondern alle drei Jahre vorlegen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Woche haben alle Prozessbeteiligten Zeit, dagegen Revision einzulegen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 29.09.2023, 16:40 Uhr
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