Brandenburg an der Havel
Bushido und der Geschäftsmann Arafat Abou-Chaker waren einmal beste Freunde, fuhren gemeinsam in den Urlaub und bauten zusammen. Doch vor fünf Jahren überwarfen sie sich - und beschäftigen seitdem die Justiz.
Sieben Häuser mit 80 Wohnungen hatten Anis Mohamed Ferchichi - bekannt unter seinem Künstlernamen Bushido - und Arafat Abou-Chaker einst in Rüdersdorf (Märkisch-Oderland) gemeinsam gekauft. Für einen geschätzten Wert von sieben Millionen Euro. Die beiden Männer waren jahrelang eng miteinander verbunden. Arafat Abou-Chaker war Trauzeuge auf Bushidos Hochzeit. Sie kauften sich gemeinsam ein Grundstück bei Berlin, um dort mit den Familien zusammenzuziehen. Wirtschaftlich ließ sich Bushido von Abou-Chaker als Manager vertreten.
Am Mittwoch trafen sich Bushido und Abou-Chaker vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg an der Havel - und teilten sich dabei nicht einmal mehr den gleichen Gerichtseingang: Während Arafat Abou-Chaker mit seinen drei Anwälten durch den Haupteingang den Gerichtssaal betrat, kam Rapper Bushido, der extra aus seiner Wahlheimat Dubai angereist war, durch die Hintertür.
"Sie sollten getrennt kommen, weil sie ein etwas unklares und nicht unbedingt freundschaftliches Verhältnis verbindet", erklärte Gerichtssprecherin Vera Krüger-Velthusen die Situation. Polizisten standen vor dem Gerichtssaal. Das sei "Sicherheitsgründen geschuldet", so die Gerichtssprecherin. Bushido und Abou-Chaker würdigten einander keines Blickes, sprachen kein Wort miteinander.
Entsprechend weit auseinander lagen am Mittwoch auch die vorgetragenen Darstellungen der Kontrahenten am Oberlandesgericht. In dem Prozess in Brandenburg geht es darum, wer die sieben Häuser behalten darf und welche Summe derjenige dem anderen auszahlen muss.
Laut dem Vorsitzenden Richter sollen an den ehemaligen Geschäftspartner Bushidos rund 575.000 Euro an Sicherheiten für den Kauf der sieben Häuser zurückgeflossen sein. Diese seien somit aus dem Gesellschaftsvermögen ausschließlich an ihn ausgezahlt und verwendet worden. Abou-Chaker widerspricht dieser Darstellung. Er habe das Geld zu großen Teilen im Interesse Bushidos ausgegeben, sagte er am Mittwoch. "Ich wollte ihn unterstützen, wie es die ganze Zeit der Fall war."
Konkret habe Bushido in der Zeit um 2012 Steuerschulden gehabt. Sogar sein Konto sei gepfändet worden. Deswegen hätten die beiden gemeinsam beschlossen, das Geld aus den Sicherheiten auf das Konto vom Geschäftspartner zu überweisen, so schildert es Abou-Chaker. Anschließend habe er Bushido 150.000 Euro abgehoben, ihm davon 142.000 auf sein Sparkassenkonto transferiert und ihm 8.000 Euro übergeben. Zudem habe er mit Teilen des Geldes die Anzahlung für Bushidos Haus und laufende Kosten Bushidos wie Stromrechnungen beglichen. Alles in Absprache mit Ferchichi, betonte der Geschäftsmann.
Der Rapper schilderte dem Gericht einen ganz anderen Ablauf: Nach dem erfolgreichen Kauf der Häuser habe er nie etwas davon erfahren, dass die gemeinsamen Sicherungseinlagen an seinen ehemaligen Geschäftspartner zurückgezahlt worden seien. Entsprechend habe es keine Absprachen gegeben, dass der Rapper Rückzahlungen über die Sicherheiten zu leisten hatte. Es gab auch keinen Anlass, so Bushido. Er hatte zum damaligen Zeitpunkt als Künstler Einnahmen von mehreren Millionen. Damit seien die privaten Ansprüche seines ehemals besten Freundes beglichen worden.
Gemeinsame Bauprojekte wurden nach Angaben Bushidos aus Bargeld-Beständen bezahlt, die er für Live-Auftritte und Werbe-Einnahmen bekam. Mindestens 1,3 Millionen Euro waren in der Bargeld-Kasse, erzählte der Rapper am Mittwoch. "Das war die Spitze des Eisberges."
Der Senat des OLG hatte im Mai vorgeschlagen, dass Bushido den Wohnkomplex übernimmt und seinem Ex-Partner dafür 1,1 Millionen Euro als Abfindung zahlt. Das hatte Arafat Abou-Chaker abgelehnt. Ein erneutes Angebot zum Vergleich lehnte Bushido am Mittwoch ab.
Zu dem erwarteten Urteil kam es am Mittwoch nicht. Für den 25. Oktober ist ein Verkündungstermin angesetzt. Dann soll entschieden werden, wann ein Urteil verkündet wird oder ob es zu weiteren Zeugenaussagen kommt.
Gerichtssprecherin Vera Krüger-Velthusen nannte es bereits einen "Fortschritt, dass die beiden angehört werden konnten". Beim letzten Termin sei das nicht möglich gewesen, "weil der eine nicht erschienen ist". Ende Mai war Arafat Abou-Chaker nicht vor dem OLG erschienen, obwohl es das angeordnet hatte: Er weilte als Angeklagter vor dem Berliner Landgericht.
Vor dem Landgericht hatte am 17. August 2020 ein Strafprozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner mitangeklagten Brüder begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor.
Sendung: Brandenburg Aktuell, 04.10.2023, 19:30 Uhr
Mit Material von Lisa Steger
Artikel im mobilen Angebot lesen