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Audio: Antenne Brandenburg | 05.09.2023 | Sabine Tzitschke | Quelle: dpa/W. Minich

Großveranstaltung in Erkner

Verwaltungsgericht lehnt Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Ironman ab

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat den Antrag der Gemeinde Gosen-Neu Zittau auf einstweilige Verfügung gegen den "Ironman 70.3 Erkner" abgelehnt. Die Gemeinde im westlichen Oder-Spree war gegen die Streckenführung und die damit verbundenen Straßensperrungen juristisch vorgegangen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung am Dienstag damit, dass die Gemeinde als Trägerin der Straßenbaulast kein "Veto-Recht" gegen die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis durch den Landkreis habe. Einer Zustimmung Gosen-Neu Zittaus habe es nicht bedurft. Die Gemeinde habe es zudem versäumt, im Anhörungsverfahren vor Erlass der Erlaubnis zu berücksichtigende Auflagen zu fordern.

Streit um Streckenführung

Verwaltungsgericht entscheidet nächste Woche über Ironman in Erkner

Die Fronten sind verhärtet und das angerufene Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat noch nicht entschieden, ob der Ironman Erkner so stattfinden kann. Streitpunkt ist die Routenführung des Großevents am Wochenende des 9. und 10. September.

Im gerichtlichen Verfahren hat Gosen-Neu Zittau geltend gemacht, dass der Anliegerverkehr durch Anwohner während der Veranstaltung gewährleistet sein müsse.

Die Gemeinde könnte gegen den Beschluss des Frankfurter Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 05.09.2023, 16:30 Uhr

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