Oberstes polnisches Verwaltungsgericht bestätigt Stopp des Oderausbaus
Auch das Oberste polnische Verwaltungsgericht sagt vorerst Nein zum Oderausbau. Damit schließt sich das Gericht der Meinung der Richter aus der Erstinstanz an. Endgültig vom Tisch ist die Sache aber noch nicht.
Das Oberste Verwaltungsgericht Polens hat entschieden, dass der Oderausbau gestoppt werden muss. Damit ist eine entsprechende Beschwerde von polnischen Behörden gegen ein Urteil vom Dezember abgewiesen worden. Dies teilte Gewässerexperte Sascha Maier vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am Dienstag mit. Zugleich lag dem rbb der Gerichtsbeschluss vor.
Bereits im Dezember hatte ein Warschauer Verwaltungsgericht den vorläufigen Baustopp für den Ausbau der Oder per einstweiliger Verfügung erlassen. In dem Beschluss damals hieß es zur Begründung, dass die Bauarbeiten zunächst gestoppt werden müssten, da das Gericht nicht ausschließen könne, dass irreversible Umweltschäden durch sie entstehen. Eine endgültige Entscheidung muss das Gericht noch im Hauptverfahren treffen, der Termin dafür steht noch nicht fest.
Diese Auffassung habe das Oberste Verwaltungerichts Polens nun bestätigt, unterstrich Maier. "Damit gibt es nun überhaupt keinen Grund mehr, die Oder vorerst auszubauen, bis in der Hauptsache entschieden ist", so der BUND-Gewässerexperte weiter.
Allerdings könnte sich für das Hauptsacheverfahren die Rechtsgrundlage noch verändern, da laut Maier der staatliche polnische Wasserwirtschaftsbetrieb - unter dessen Agide der Oderausbau läuft - eine Änderung des Umweltbescheids beantragt hat. Das sei dann aber eine Frage von mehreren Monaten oder Jahren, bis dahin gelte ein Baustopp, so Maier.
Mittwoch tagt Umweltausschuss im Landtag
"Wir werden die polnischen Behörden sehr unmittelbar informieren. Wie schnell die arbeiten, kann ich nur leicht abschätzen. Ich denke aber, in zwei bis drei Wochen muss schon realistisch sein, dass es zum Baustopp kommt."
Mit Blick auf den am Mittwoch tagenden Umweltausschuss im Landtag Brandenburg erwartet der BUND, dass Umweltminister Vogel erklärt, inwiefern er einen weiteren Oderausbau verhindern könne, der den Fluss nachhaltig störe. Seine Umweltbehörde sei die entscheidende Behörde, wenn es darum gehe, europäisches Umweltrecht einzuhalten, so Maier. "Es ist wichtig, dass er jetzt entsprechend Einfluss nimmt auf die Bundesregierung, dass es zum Ausbaustopp an der Oder kommen wird. Letztlich ist das aber eine Entscheidung der Bundesregierung."
Verschiedene deutsch-polnische Umweltverbände und Brandenburg klagte
Geklagt hatten die Umweltorganisationen Deutscher Naturschutzring (DNR), der Naturschutzbund (Nabu) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) per Eilverfahren. "Gerade nach der Umweltkatastrophe an der Oder sind die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Baumaßnahmen auf geschützte Arten und Lebensräume stärker zu berücksichtigen", hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der Umweltschutzverbände. Eine Umweltkatastrophe hatte im August in der Oder zu einem großen Fischsterben geführt.
Auch das Umweltministerium von Brandenburg klagte gegen den polnischen Umweltbescheid für die Ausbauarbeiten an der Oder. Dem Land zufolge sind Auswirkungen auf die Umwelt und die angrenzenden Auen in der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ausreichend berücksichtigt. Es geht um Baumaßnahmen an Buhnen am Oderufer.
Die polnische Wasserschutzbehörde hatte Widerspruch eingelegt und weitergebaut.