Geografische Herkunftsangabe
Die Berliner Currywurst ohne Darm muss aus Berlin kommen - so hat es das Deutsche Patent- und Markenamt in München festgestellt. Wie die "Bild" am Dienstag berichtete, hat die Behörde einem Antrag der "Interessengemeinschaft Berliner Traditionswurstwaren" auf eine geschützte geografische Angabe stattgegeben.
Damit sei sichergestellt, dass die echte Berliner Currywurst nur in der Hauptstadt hergestellt werden darf, "und nicht in Brandenburg oder Thüringen", wird der Berliner Wurstfabrikant Richard Mischau zitiert. Er hatte den Schutz beantragt. Weil viele andere Produzenten auch von außerhalb produzieren wollten, habe das Prüfverfahren elf Jahre lang gedauert.
Die geschützte geografische Angabe gilt laut dem Deutschen Patent- und Markentamt allerdings nur für die Berliner Currywurst ohne Darm [dpma.de]. Die Variante mit Darm soll jedoch als nächste geschützt werden, verspricht die Interessengemeinschaft.
Berlin rühmt sich damit, den Imbiss-Klassiker vor 70 Jahren erfunden zu haben, 1949 soll Herta Heuwer am Stuttgarter Platz in Charlottenburg die ersten Brühwürste ohne Darm mit einer "Chillup"-Soße verkauft haben, die sie sich 1959 als Warenzeichen beim Patentamt eintragen ließ. Frau Heuwer habe für das Rezept aber keinen Patentschutz beantragt, erklärte die Behörde [dpma.de] - in dem Fall hätte sie es offenlegen müssen. Und so habe sie das Rezept 1999 mit ins Grab genommen.
Gelegentlich wird auch das Ruhrgebiet als "Heimat der Currywurst" verortet. Dort jedoch werden in den Frittenbuden ordinäre Bratwürste zur Manta-Platte verarbeitet.
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