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Audio: rbb24 | 27.09.22 | Peter Klinke | Quelle: Jörg Carstensen/dpa

Überhöhte Tarife

Gasag-Kunden können sich für Musterklage anmelden

Kunden der Berliner Gasag können sich unter Umständen für eine Musterfeststellungsklage gegen den Gasversorger registrieren. Das Bundesjustizministerium schaltete am Montag ein entsprechendes Klageregister frei. Der Gasag wird vorgeworfen, Neukunden zwischen Dezember 2021 und Mai 2022 preislich benachteiligt zu haben. Sie könnten Anspruch auf Rückzahlungen haben.

Der Gasversorger hatte zum 2. Dezember vergangenen Jahres ein gespaltenes Tarifsystem eingeführt, das für Gas-Neukunden mit Vertragsbeginn ab diesem Datum gesonderte Konditionen vorsah. In der Folge seien "sämtlichen Neukunden (..) in der Grund- und Ersatzversorgung bei exakt gleicher Leistung deutlich höhere Preise für den Gasbezug berechnet" worden, erklärt das Justizministerium. Zum 1. Mai schaffte die Gasag dieses System wieder ab und verlangt seitdem wieder einheitliche Preise.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband strengte dennoch eine Musterfeststellungsklage an, da die Regelung "rechtlich unzulässig" und eine "ungerechtfertigte Bereicherung" gewesen sei. Sollten die Gerichte dieser Auffassung folgen, hätten betroffene Verbraucher Rückforderungsansprüche wegen überzahlter Entgelte.

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So funktioniert eine Musterfeststellungsklage

Ein Musterfeststellungsverfahren wird stellvertretend für einige Verbraucher von einem Verband gegen ein Unternehmen geführt. Ist die Klage laut Gericht zulässig, können weitere betroffene Verbraucher sich beim Bundesamt für Justiz kostenlos in ein Klageregister eintragen. Dieses Anmeldeformular gibt es für den Fall Gasag nun im Internet unter www.bundesjustizamt.de/klageregister.

“Alle Betroffenen können sich dort anmelden. Sie sind dann an der Klage beteiligt, ihnen entstehen keine Kosten. Falls entschieden wird, der Verbraucher hatte recht, wirkt dieses Urteil für alle, die sich in diese Klageregister eingetragen haben", sagte Hasibe Dündar, Energieschulden-Beraterin der Verbraucherzentrale Berlin, rbb|24.

Mit Eröffnung des Klageregisters ist zugleich eine Verjährung der Ansprüche ausgesetzt - sie können also nach einer bestimmten Frist nicht einfach verfallen. Ein Verfahren endet mit einem Vergleich oder einem Urteil. Im Register eingetragene Verbraucher können sich darauf berufen und ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchsetzen. Das muss aber jeder für sich tun, notfalls per eigener Klage vor Gericht. Gehe der Versorger nicht auf ein vorheriges Urteil ein, könne sich der einzelne Verbraucher bei einer folgenden Klage auf diese Sammelklage beziehen, erklärte die Energierechtsexpertin Hasibe Dündar.

Sendung: rbb24 Inforadio, 27.09.2022, 11 Uhr

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