Mieterschutz
Die Berliner Bezirke nutzen das Vorkaufsrecht für Miethäuser in Milieuschutzgebieten fast gar nicht mehr. Das geht aus der Antwort der Stadtentwickungsverwaltung auf eine schriftliche Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schenker hervor.
Bei 354 Verkäufen in Milieuschutzgebieten stellten die Bezirke demnach sogenannte Negativzeugnisse aus, mit der sie offiziell auf ein Vorkaufsrecht verzichten. Nur in drei Fällen konnten die Behörden eingreifen und für insgesamt 23 Wohnungen eine mieterfreundliche Abwendungsvereinbarung abschließen.
In den vergangenen Jahren hatte Berlin für mehrere Tausend Wohnungen solche Abwendungsvereinbarungen geschlossen, mit denen zum Beispiel die Umwandlung in Eigentumswohnungen und Mieterhöhungen begrenzt werden. Allerdings hatte das Bundesverwaltungsgericht diese Praxis bereits vor gut einem Jahr teilweise gekippt.
Vor ein paar Wochen hatte zudem das Berliner Verwaltungsgericht einem Investor erlaubt, eine bereits abgeschlossene Abwendungsvereinbarung zu kündigen - unter Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Seitdem erkennt fast jeder Fünfte der Neueigentümer die bereits geschlossenen Vereinbarungen nicht mehr an, berichtet nun der Senat. Davon betroffen sind demnach bisher 1.366 Wohnungen.
Der Mietenexperte der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus, Schenker, beklagte die Untätigkeit der Bundesregierung. Die angekündigte Reform des Vorkaufrechts sei überfällig. "Es ist fatal, dass nun so viele Abwendungsvereinbarung aufgekündigt wurden. Die Bundesregierung muss durch Heilung des Vorkaufsrechts Rechtssicherheit herstellen."
Sendung: rbb24 Inforadio, 24.11.2022, 14:00 Uhr
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