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Quelle: dpa/Florian Gaertner

Energiekrise

Mehrere Stadtwerke in Brandenburg erhöhen Strompreise

Mit teils erheblichen Preissteigerungen reagieren die Stadtwerke in Brandenburg auf die Energiekrise: Überall wird Strom spätestens im neuen Jahr teurer. Der Bund will mit einer Strompreisbremse reagieren - und bei Energiekonzernen abkassieren.

Stromkunden in Brandenburg müssen sich in den kommenden Monaten auf Preiserhöhungen einstellen. Die Stadtwerke in Potsdam erhöhen zum Januar 2023 die Preise, wie es in einer Mitteilung des Energieversorgers hieß.

Ein Haushalt in der Landeshauptstadt mit einem Jahresverbrauch von 1.800 Kilowattstunden bezahlt ab dann 13,61 Euro pro Monat mehr. Das entspreche einem Plus von 21 Prozent. Konkret steigt der Strompreis von 37,96 Cent pro Kilowattstunde auf 46,48 Cent.

Den Angaben einer Sprecherin zufolge ist es die vierte Änderung seit Beginn des Krieges Russlands gegen die Ukraine im Februar. Die Stadtwerke in Potsdam begründeten die Erhöhung mit den gestiegenen Energiepreisen: Der Einkaufspreis für Strom habe sich seit Anfang 2021 verzehnfacht. Auch wenn es zwischendurch leichte Schwankungen gebe, bleibe der Preis auf hohem Niveau. "Es ist nicht absehbar, wann diese Hochpreisphase endet", hieß es weiter.

Auch die Berliner Stadtwerke haben bereits Preiserhöhungen angekündigt.

Frankfurt erhöht ab Dezember, Brandenburg/Havel zieht nach

In Frankfurt (Oder) werden die Preise in Kürze erhöht. Ab 1. Dezember müssen Kunden der Stadtwerke 51,73 Cent pro Kilowattstunde zahlen, zuvor waren es 35,07. Wie die Stadtwerke im November mitteilten, gibt es im Januar keine weitere Erhöhung: Obwohl sich zum 1. Januar 2023 die Netzentgelte für Strom um circa 2,965 Cent pro Kilowattstunde erhöhten, würden die Stadtwerke diese Erhöhung nicht an ihre Kunden weitergeben, hieß es.

In Brandenburg/Havel steigen hingegen die Preise zum 1. Januar 2023. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 2.500 Kilowattstunden im Jahr erhöht sich der monatliche Preis im Fix-Tarif des Unternehmens im Stadtgebiet um rund 35 Euro, wie es in einer Mitteilung hieß. Das sei die erste Preisanpassung in den Fix-Tarifen seit einem Jahr. Sollten sich Steuern und Umlagen im kommenden Jahr ändern, würden die Fixpreise angepasst werden - nach oben genauso wie nach unten. "Selbstverständlich setzen wir alle staatlichen Maßnahmen zur Entlastung unserer Kunden um", wurde der kaufmännische Geschäftsführer Michael Woik in der Mitteilung zitiert.

Bund reagiert mit Strompreisbremse

Die Belastungen durch die hohen Strompreise dämpfen soll die Strompreisbremse. Dabei soll bei Haushalten und kleineren Unternehmen für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs der Preis gedeckelt werden, und zwar auf 40 Cent je Kilowattstunde. Verbraucht der Kunde mehr, zahlt er den normalen Vertragspreis. Dies soll einen Sparanreiz geben. Die Versorger sollen die Strompreisbremse ab März in den Abschlägen berücksichtigen. Rückwirkend soll die Bremse dann auch für Januar und Februar gelten. Viele Details müssen aber noch geklärt werden, bevor das entsprechende Gesetz verabschiedet werden kann.

Preise für Strom und Gas

Wie stark können die Energiepreisbremsen den Verbraucher entlasten?

Am 1. März tritt die Gas- und Strompreisbremse in Kraft. Sie soll rückwirkend zum 1. Januar die Haushalte entlasten. Doch wie genau soll das möglich sein? Was muss man dafür tun? Fragen und Antworten aus Verbrauchersicht.

Bund will "Überschusserlöse" der Energieunternehmen abschöpfen

Der größte Teil der Strompreisbremse soll vom Staat bezahlt werden. Zur Mitfinanzierung sollen laut Plänen des Kanzleramtes bis mindestens Ende Juni kommenden Jahres aber auch "Zufallsgewinne" von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab 1. September abgeschöpft werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben.

Hintergrund sind stark gestiegene Gaspreise und der Mechanismus zur Preisbildung auf dem Strommarkt. Viele Stromerzeuger erzielten gegenwärtig erhebliche Mehreinnahmen, die zum ganz überwiegenden Teil unerwartet gewesen seien, heißt es im Gesetzentwurf. Die Rede ist von "Überschusserlösen". Diese sollen grundsätzlich anhand der Preise am Spotmarkt beziehungsweise von energieträgerspezifischen Monatsmarktwerten für Windenergie- und Solaranlagen berechnet werden. Darüber hinaus könnten die Ergebnisse aus Absicherungsgeschäften am Terminmarkt sowie eine anlagenbezogene Vermarktung berücksichtigt werden - insbesondere sogenannte Power-Purchase-Agreements.

Kritik an Gesetzentwurf

Energieverbände und Versorger machen allerdings Front gegen die Pläne: Der Gesetzentwurf verstoße gegen EU-Recht und verletze die Eigentumsgarantie, teilte der Hamburger Energieversorger Lichtblick am Donnerstag mit. "Der geplante Abschöpfungsmechanismus führt zu tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt." Folge dieser Entwicklungen seien steigende Strompreise für Verbraucher, eine Behinderung des weiteren Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie im Einzelfall die Zahlungsunfähigkeit der Anlagenbetreiber. Zuerst hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" darüber berichtet.

Scharfe Kritik am Gesetzentwurf, der derzeit innerhalb der Bundesregierung noch in der Ressortabstimmung ist, kam auch vom Bundesverband Erneuerbare Energien. Die Präsidentin Simone Peter erklärte am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: "Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. Rückwirkende Eingriffe in wirtschaftliche Prozesse wurden bereits mehrfach grundsätzlich als klar verfassungswidrig beschieden." Der Verband hatte bereits erklärt, es sei mit einer Klagewelle zu rechnen. Die Bundesregierung sollte alleine aus juristischen Gründen eine einfache steuerliche Lösung wählen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 25.11.2022, 9:00 Uhr

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