Versorger müssen höhere Kosten nachweisen
Energieversorger sollen ab 2023 die Preise für Strom und Gas nur dann erhöhen dürfen, wenn sie auch gute Gründe nachweisen können - so plant es der Bund. Der Berliner Versorger Vattenfall äußerte sich zustimmend.
Der Energiekonzern Vattenfall hat sich positiv zu Plänen der Bundesregierung geäußert, Maßnahmen gegen überzogene Tariferhöhungen bei Strom und Gas zu ergreifen. Es sei nicht in Ordnung, wenn Anbieter ihre Preise ohne Grund erhöhen und die Energiekrise ausnutzen würden, sagte Vattenfall-Sprecher Stefan Müller am Sonntag dem rbb.
Ähnlich äußerte sich auch die Chefin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae. "Es darf nicht passieren, dass einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen", erklärte sie. Sichergestellt sein müsse aber, "dass angemessene und nach den allgemeinen Regeln zulässige Anpassungen weiterhin möglich sind". Dazu sehe man in den Entwürfen keinen Widerspruch.
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Preiserhöhungen bis Ende 2023 verboten werden - es sei denn, der Versorger weist nach, dass die Erhöhung sachlich auch gerechtfertigt ist. Gerechtfertigt wären Preiserhöhungen im Falle steigender Beschaffungskosten.
Das Wirtschaftsministerium erläuterte am Wochenende, die Missbrauchskontrolle solle Preiserhöhungen unterbinden, die sich nicht durch steigende Beschaffungskosten rechtfertigen lassen. Nicht jede Erhöhung sei automatisch illegal, sondern Anhebungen, die "missbräuchlich und ungerechtfertigt" sind.
Zurzeit bekommen viele Haushalte Schreiben mit Tariferhöhungen für 2023. So haben die Berliner Stadtwerke beispielweise für knapp zwei Drittel ihrer Kunden die Strompreise etwa verdoppelt. Der Energieversorger Vattenfall erhöht zu Februar seine Strompreise, um rund 25 Prozent. In der Grundversorgung sind dann 41,41 Cent fällig.
Das habe es schon häufig zum Jahresende gegeben, erläuterte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Grund seien gesetzliche Fristen: Wenn Preisanhebungen zu Anfang Januar kommen sollen, müssten sie vier bis sechs Wochen vorher angekündigt werden. Was die Höhe angehe, könnten tatsächliche Beschaffungskosten weitergegeben werden, nicht aber darüber hinausgehende missbräuchlich Steigerungen. Es solle verhindert werden, dass künftige Preiserhöhungen einfach nur deshalb erfolgen könnten, "weil ja ohnehin der Staat über den Preisdeckel die Kosten trägt". Das wäre missbräuchlich, und das gelte es zu vermeiden, sagte der Sprecher.
Für Kunden gilt laut Ministerium generell, dass vertraglich eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen sind. Bei Meinungsverschiedenheiten, ob eine Forderung berechtigt ist, könnten sich Verbraucherinnen und Verbraucher aber an die Verbraucherzentralen wenden oder andere Rechtsberatung suchen.
Bei möglichen Verfahren vor dem Bundeskartellamt soll gelten: Nicht das Amt muss beweisen, dass ein Missbrauch vorliegt - sondern das Unternehmen, dass dies nicht der Fall ist. Das Kartellamt soll Versorger verpflichten können, missbräuchliches Handeln abzustellen oder Geldsanktionen zu zahlen. Wirtschaftliche Vorteile sollen auch abgeschöpft werden können, erläuterte das Ministerium. Die geplanten Missbrauchsregelungen sollen neben ohnehin geltenden Instrumentarien des allgemeinen Kartell- und Wettbewerbsrechts gelten.
Sendung: rbb24 Inforadio, 03.12.2022, 23:00 Uhr
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