Fast 5.000 Verfahren 2022
Die Finanzämter in Berlin sind in den vergangenen beiden Jahren deutlich häufiger gegen Steuerbetrug vorgegangen. Das geht aus der Antwort der Finanzverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Linke) hervor, die dem rbb exklusiv vorliegt.
2021 leitete das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen 4.217 Steuerstrafverfahren ein, 2022 waren es 4.752. Im Vergleich zum Durchschnitt der Vorjahre waren das rund 1.000 Strafverfahren mehr.
Dies zeige, dass die Koalition Ernst mache bei der Verfolgung von Steuersündern, sagte Schlüsselburg. "Steuervermeidung und Steuerhinterziehung sind keine Kavaliersdelikte, sondern schaden unserem Gemeinwesen erheblich."
Die Zahl der rechtskräftigen Urteile und Strafbefehle ging allerdings zurück, von 277 Fällen (2020) über 257 (2021) auf zuletzt 198 (2022). Gegen eine Geldauflage eingestellt wurden rund 300 Fälle pro Jahr, die Summe der Auflagen lag im Durchschnitt bei rund 1,4 Millionen Euro. Die insgesamt verhängten Freiheitsstrafen lagen bei 41,3 bzw. 45,3 Jahren, an Geldstrafen wurden 1,4 bzw. eine Million Euro verhängt.
Zurückgegangen sind demnach auch die Nachforderungen aufgrund von Steuerprüfungen bei sogenannten Einkommensmillionären. Nach 3,2 Millionen Euro im Jahr 2020 und 6,1 Millionen 2021 konnten die Finanzämter zuletzt 1,9 Millionen Euro einfordern. Der Begriff Einkommensmillionäre, so wie ihn Finanzbehörden verwenden, stammt noch aus D-Mark-Zeiten. Damit gemeint sind Steuerpflichtige mit einem Einkommen von mehr als 500.000 Euro brutto im Jahr.
Schlüsselburg forderte neben besseren Arbeitsbedingungen im Finanzamt für Fahndung den aktiven Ankauf von sogenannten Steuer-CDs, um besser gegen Steuerbetrug vorgehen zu können. In den vergangenen beiden Jahren waren insgesamt zwölf Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz, Luxemburg und Lichtenstein eingegangen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 19.01.2023, 14:40
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