Fristende 31. Januar
Bis zum Fristende am 31. Januar haben in Berlin und Brandenburg jeweils ein Viertel der Steuerpflichtigen ihre Grundsteuerklärung bei den Finanzämtern noch nicht abgegeben. Das teilten die zuständigen Landesbehörden am Mittwoch mit.
Bei den Berliner Finanzämtern wurden demnach 653.271 entsprechende Erklärungen eingereicht. Das entspreche laut der Senatsfinanzverwaltung 75,7 Prozent der 863.521 abzugebenden Erklärungen.
In Brandenburg sind bis zum Fristende 929.793 Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Das sind laut Finanzministerium rund 74,4 Prozent. Zuletzt habe die Zahl deutlich zugelegt: "Allein an den drei letzten Tagen bis zum Fristende wurden 124.951 der 929.793 Erklärungen erfasst", heißt es weiter.
Beide Bundesländer liegen damit nach Zahlen des Bundesfinanzministeriums über dem Bundesdurchschnitt von knapp 65 Prozent.
Beide Länder betonten, keine sogenannten Verspätungszuschläge für noch nicht abgegebene Erklärungen zu erheben, sondern Erinnerungsschreiben zu verschicken.
Anschließend werden die Finanzämter sie im Einzelfall und nach Ermessen erheben oder den Steuerwert schätzen, teilte die Berliner Senatsverwaltung mit. Es bestehe auch die Möglichkeit, Zwangsgelder festzusetzen. Auch die Brandenburger Finanzbehörden wollen bei säumigen Steuerpflichtigen Verspätungszuschläge oder Schätzungen prüfen. Wenn etwas nicht geschätzt werden könne, werde es nach Angaben des Finanzministeriums ebenfalls ein Zwangsgeld geben.
Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (SPD) betonte deshalb, die Kulanz nicht misszuverstehen: "Am Ende müssen alle Erklärungen eingegangen sein und die Quote bei 100 Prozent stehen." Daher sei es ratsam, rasch zu handeln. Unter anderem wird weiterhin über die Grundsteuerhotline (0331) 200 600 20 Unterstützung angeboten.
Ab 2025 soll die neue Grundsteuerberechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert.
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offenbleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab. Diese müssen aber noch festgelegt werden.
Sendung: rbb24 Abendschau, 01.02.2023, 19:30 Uhr
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