Gerichtsbeschluss
Ein Betreiber von illegal errichteten Container-Dörfern in Berlin-Köpenick muss diese räumen. Das hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht bestätigt. Anordnungen der Bauaufsicht im Bezirk hatten zuvor nicht gewirkt.
Der Träger von mehreren Containerparks in Berlin-Köpenick muss die dortigen Mietverträge kündigen und die Container räumen. Mit einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin eine entsprechende Anordnung des Bezirksamts Treptow-Köpenick.
Insgesamt handele es sich um drei Containerparks, teilte Stadträtin Claudia Leistner (Grüne) dem rbb mit. Leistner sprach von unhaltbaren Zuständen auf diesen Grundstücken. Der Eigentümer habe "die Wohnwagen oder die Baracken über ebay-Kleinanzeigen zu einem Quadratmeterpreis von 30 bis 40 Euro" vermietet, sagte die Stadträtin der rbb24 Abendschau. Auch eine Schufa-Auskunft war nicht nötig.
Demnach lag in keinem Fall eine Baugenehmigung vor. "Es ist auch kein Antrag auf Baugenehmigung gestellt worden. Die Mindestanforderungen, die für die Bauten auch an ein gesundes Lebensumfeld möglich sein müssen, sind hier in keinem Fall gewahrt", sagte die Grünen-Politikerin weiter.
Die Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner übernahm teilweise das Jobcenter. Diese Zahlungen wurden nach Angaben der Stadträtin inzwischen eingestellt. Für die Bewohner werden nun alternative Wohnmöglichkeiten gesucht. Die Mietverhältnisse müssen bis zum Sommer beendet werden, teilte der Bezirk weiter mit.
Die Container wurden den Angaben zufolge seit Ende 2021 zum Wohnen und für Sanitärzwecke genutzt. Die Bauaufsicht des Bezirksamts untersagte diese Nutzung im August 2022 und forderte die Trägerin auf, bestehende Miet- und Pachtverträge zu kündigen und die Räumung zu veranlassen.
Der hier gegen gestellte Antrag auf Eilrechtsschutz blieb nun vor dem Verwaltungsgericht Berlin ohne Erfolg. Die Nutzung der Container und teils auch Garagen zu Wohnzwecken sei illegal, so das Gericht. Eine Baugenehmigung liege nicht vor und sei zudem auch ausgeschlossen. Auch entspreche die Anlage "offensichtlich" nicht den Bauvorschriften, etwa beim Brandschutz.
"Hier sind massive Verstöße gegen das Bauordnungsrecht zu verzeichnen, also zum Beispiel Rettungswege, Fluchtwege, Brandschutz, die Anforderungen an Licht- und Luftverhältnisse, Lärmschutz (...), die hier dazu führen, dass diese Nutzung bauordnungsrechtlich auf jeden Fall rechtswidrig sein muss", erklärte Gerichtssprecher Stephan Groscurth.
Auf sogenannten Vertrauensschutz könne sich der Träger auch nicht berufen. Auch wenn das Bezirksamt über längere Zeit nicht eingeschritten sei, habe es darauf nicht auf sein Recht verzichtet. Aus der Nutzungsuntersagung ergebe sich auch die Pflicht, die Mietverhältnisse zu beenden. Die hierfür vom Bezirksamt eingeräumte Frist von sechs Monaten sei angemessen.
Sendung: rbb24 Abendschau, 22.02.2023, 19:30 Uhr
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