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Quelle: dpa/C.Koall

Berlin und Brandenburg

Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger erneut gesunken

Die Zahl der Sanktionen von Jobcentern gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr in Berlin und Brandenburg erneut zurückgegangen.

Die Bundesagentur für Arbeit hat in Berlin insgesamt in 15.803 Fällen gegen 10.845 Personen Sanktionen ausgesprochen, wie aus Daten der Bundesagentur hervorgeht. Im vergangenen Jahr mussten 1,1 Prozent der Leistungsberechtigten mit mindestens einer Saktion belegt werden.

2021 wurden gegen 13.964 Personen Sanktionen ausgesprochen, in 10.832 Fällen und im Jahr 2020 11.463 Fälle gegen 8.841 Personen. Im Jahr 2019 - vor der Corona-Pandemie - waren es noch mehr als 116.000 Fälle.

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Fälle in Berlin und Brandenburg vor Corona deutlich höher

Auch in Brandenburg sind die Leistungsminderungen rückläufig. Im vergangenen Jahr gab es laut Bundesagentur 7.346 Sanktionen gegen 4.266 Personen. Zum Vergleich: 2021 waren es noch 10.818 Sanktionen gegen 6.296 Personen und im Jahr davor 8.738 Leistungsminderungen gegen 5.199 Empfänger.

Wie in Berlin lagen die Fälle der Sanktionierungen vor der Corona-Pandemie mit 28.607 deutlich höher.

Auch deutschlandweit ist ein rückläufiger Trend laut Bundesagentur erkennbar. Demnach wurden bei 2,7 Prozent der Leistungsberechtigten das zu bezahlende Geld gekürzt - insgesamt in 148.488 Fällen gegen 99.571 Personen, wie die Bundesagentur weitermitteilte. 2021 wurden gegen 130.960 Personen Sanktionen ausgesprochen, in 193.729 Fällen. Vor der Corona-Pandemie waren es noch mehr als 800.000 Fälle.

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Auch deutschlandweit ist der Trend rückläufig

Von diesem Jahr an wurden die Hartz-IV-Leistungen durch das neue Bürgergeld ersetzt. Nach Angaben der Bundesagentur müssen damit auch wieder Erstverstöße geprüft und gegebenenfalls Leistungen gekürzt werden. "Eine Pflichtverletzung liegt etwa vor, wenn eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung nicht angetreten oder abgebrochen, oder eine Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht angetreten oder abgebrochen wird", heißt es in der Mitteilung der Bundesagentur.

Hintergrund der gesunkenen Zahl von Sanktionen ist unter anderem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019, das Sanktionen an strengere Regeln knüpfte. 2022 kam ein sogenanntes Sanktionsmoratorium hinzu. Von Juli vergangenen Jahres an führte es nicht mehr zu einer Minderung der Hartz-IV-Leistungen, wenn ein Empfänger einmalig etwa eine Meldung versäumte.

Sendung: rbb24 Abendschau, 14.04.2023, 19:30 Uhr

Hintergrund zu Leistungsminderungen

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