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Audio: rbb24 Inforadio | 06.04.2023 | Nachrichten | Ingo Janssen | Quelle: dpa

Rechtsmittel eingelegt

Genderstreit an Schulen: Berliner Vater geht in die nächste Instanz

Sternchen und Sprechpausen: Der Rechtsstreit über genderneutrale Sprache an Berliner Schulen geht in die nächste Runde. Der Vater, der Ende März vor dem Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag gegen die Praxis an der Schule seiner Töchter scheiterte, will nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) anrufen. Das teilte der Verein Deutsche Sprache am Donnerstag mit, der die Klage unterstützt. Dem OVG Berlin-Brandenburg liegt der Fall allerdings noch nicht vor, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte.

Urteil am Amtsgericht Neukölln

Remmo-Clan muss Villa räumen und Miete nachzahlen

Schon 2018 wurde eine Villa in Berlin-Buckow von den Behörden beschlagnahmt. Doch seitdem weigerte sich die Familie Remmo, auszuziehen. Nun hat ein Gericht entschieden: Die Familie muss das Anwesen verlassen - und auch Miete nachzahlen.

Sprach-Verein pocht auf Neutralität von Schulen und Lehrern

Der Kläger wendet sich dagegen, dass Lehrerinnen und Lehrer an der Schule seiner Töchter teils beim Sprechen Pausen lassen - etwa bei dem Wort "Lehrer-innen" - um die lange übliche männliche Form zu vermeiden. Teils würden auch Sternchen oder ein Binnen-I in Mails an Eltern oder in der schulischen Aufgabenstellung verwendet. Der Kläger und der Verein bezeichnen dies als Ideologie.

"Lehrer und Schulen haben neutral zu sein", erklärte der Vereinsvorsitzende Walter Krämer. "Schüler jeden Alters müssen eine Sprache lernen, die normiert ist und überall verstanden wird." Die Genderschreibweise weiche von der amtlichen Rechtschreibung ab und verstoße gegen das Neutralitätsgebot.

Erstinstanz sah keinen Verstoß

Das Berliner Verwaltungsgericht entschied anders. Vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags sei nicht zu erkennen, dass die Schulaufsicht gegen gendergerechte Sprache einschreiten müsse. Die Schulleitungen hätten Lehrkräften das Gendern im Unterricht freigestellt und zugleich darauf hingewiesen, dass die Rechtschreibregeln einzuhalten seien, stellte das Gericht klar. Die Nutzung geschlechterneutraler Sprache in Lehrmaterialien überschreite nicht den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum. Auch sei eine genderneutrale Kommunikation mit Eltern- und Schülerschaft nicht zu beanstanden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 06.04.2023, 18 Uhr

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