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Audio: rbb24 Inforadio | 28.08.2023 | Amelie Ernst | Quelle: IMAGO/K. Schmitt

Berlin und Brandenburg

Zehntausende Grundsteuererklärungen trotz Fristende nicht abgegeben

Bereits Ende Januar ist die Frist für die Grundsteuererklärung abgelaufen - trotzdem sind in Berlin und Brandenburg weiterhin noch längst nicht alle Erklärungen abgegeben worden. Nun drohen Verspätungszuschläge und Zwangsgelder.

Ein halbes Jahr nach Ablauf der Frist haben noch immer nicht alle Immobilienbesitzer in Berlin und Brandenburg die notwendige Erklärung zur Grundsteuer beim Finanzamt abgegeben.

Bis zum 18. Juli seien rund 1,09 Millionen Grundsteuererklärungen in Brandenburg eingegangen, teilte das Finanzministerium laut einer DPA-Meldung vom Freitag mit. Das entspreche einem Anteil von 87 Prozent der 1,25 Millionen sogenannten wirtschaftlichen Einheiten. Jede Woche gingen weitere Erklärungen im vierstelligen Bereich ein.

In Berlin haben laut Senatsverwaltung für Finanzen 783.000 Immobilienbesitzer - etwa 90 Prozent - ihre Erklärungen eingereicht. Rund 90.000 Erklärungen fehlen noch.

Strafzahlungen drohen

Hunderttausende Grundsteuererklärungen fehlen noch

Verspätungszuschlag in Brandenburg angedroht - Berlin schätzt

"Wenn keine Fristverlängerung im Einzelfall gewährt wurde, muss jeder, der keine Erklärung eingereicht hat, mit einer Schätzung rechnen", sagte eine Sprecherin der Berliner Finanzverwaltung zum weiteren Vorgehen. "In bedeutenden Fällen können Zwangsgelder angedroht und festgesetzt werden, um die Erklärungsabgabe zu erreichen."

Steuerpflichtige, die die Erklärung in Brandenburg zu spät oder gar nicht abgegeben haben, müssen ebenfalls mit Konsequenzen rechnen. Bisher wurden nach dem Kenntnisstand des Brandenburger Finanzministeriums noch keine Verspätungszuschläge bei Steuerpflichtigen für das Bundesland festgesetzt. Das Ministerium hatte jedoch Anfang Juli angekündigt, dass - nach der Abgabenordnung - seit Ende Januar pro Monat 25 Euro fällig werden können. Die Frage eines Zuschlags richtet sich allerdings auch nach dem Einzelfall.

Die Fraktion BVB/Freie Wähler im Brandenburger Landtag hatte das Finanzministerium dazu aufgefordert, die Androhung eines Verspätungszuschlags zurückzunehmen. Bis Ende Juni wurden in Brandenburg 1,18 Millionen Bescheide erteilt. Darin wird nicht über die zukünftige Höhe der Grundsteuer informiert, sondern über den berechneten Grundsteuerwert.

Darüber, in wie vielen Fällen dieser gestiegen ist, liegen nach Angaben des Ministeriums keine statistischen Daten vor. Entscheidend werde sein, wie eine Kommune den Hebesatz ändere, sagte der Sprecher.

Grundstücke müssen neu bewertet werden

Eigentümer können aus ihren bisherigen Bescheiden noch nicht schlussfolgern, ob ihre Grundsteuer womöglich sinkt oder steigt. Die Gemeinden setzen diese Steuer mit einem sogenannten Hebesatz fest. Um den festlegen zu können, benötigen sie wiederum auch die neuen Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter ebenfalls berechnen müssen.

Das gilt auch für die 585.000 Bescheide zum Grundsteuerwert, die in Berlin bislang verschickt wurden.

Die Abgabefrist endete bis auf in Bayern Ende Januar. Die Brandenburger Finanzämter hatten Anfang Juni noch einmal Mahnschreiben verschickt und zur Abgabe der Erklärungen bis spätestens Ende Juni aufgefordert. "Mit dem Ablauf der Frist ist die Pflicht zur Abgabe auch nicht erledigt, im Gegenteil: Die Pflicht bleibt bestehen", sagte Ministeriumssprecher Thomas Vieweg.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Grundstücke für die Bemessung der Grundsteuer neu bewertet werden. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahme der Städte und Gemeinden, um zum Beispiel Schulen, Kitas und Bürgerämter zu finanzieren.

Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 28.07.23, 19:30 Uhr

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