Berliner Fall
Wie viele halb legale Untervermietungen es tatsächlich in Berlin gibt, weiß wohl niemand. Ein Mann, der bei seinem Vermieter um eine solche Erlaubnis gebeten hatte, darf jetzt offiziell untervermieten. Allerdings erst nach längerem Rechtsweg.
Ein Mieter darf grundsätzlich Teile seine Wohnung untervermieten, um damit einen Teil seiner Kosten zu decken. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Eine solche Untervermietung sei ein berechtigtes Interesse und damit zulässig, hieß es am Dienstag zur Begründung. Dabei sei es nicht relevant, ob der Mieter die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz nutze.
Recht bekam damit ein Mieter aus Berlin. Er war mit seiner Familie in eine Doppelhaushälfte gezogen - die frühere Drei-Zimmer-Mietwohnung nutzte er beruflich weiter. Zwei der drei Zimmer vermietete er dabei unter.
Etwas nach Auszug bat er dafür den Vermieter der Berliner Wohnung um Erlaubnis, die Räume unbefristet untervermieten zu dürfen. Der Vermieter erlaubte dies zunächst befristet und lehnte die Untervermietung später ganz ab. Daraufhin zog der Mieter vor Gericht.
Das Landgericht Berlin muss nun neu über den Fall verhandeln.
Sendung: rbb 88.8, 21.11.2023, 13:30 Uhr
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