Nur 1,86 Millionen Euro
Brandenburgs Justiz wird nach bisherigen Angaben auch in diesem Jahr deutlich weniger Geld von Kriminellen abschöpfen, als von den Gerichten angewiesen.
Bis Ende September gingen auf den Justizkonten rund 1,86 Millionen Euro ein, wie das Justizministerium der dpa mitteilte. Bis Ende August hatten richterliche Entscheidungen allerdings die Einziehung in Höhe von rund 12,5 Millionen Euro angefordert. Der Landtagsabgeordnete Péter Vida (BVB/Freie Wähler) nannte den Vollzug "völlig unzureichend". Von Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) forderte Vida eine Erklärung.
In einer Anfrage an die Landesregierung hatte Vida betont, dass die Abschöpfung krimineller Vermögenswerte seit der Rechtsreform im Jahr 2017 in Brandenburg "nicht zufriedenstellend" verlaufen sei. Dies habe auch der Brandenburger Richterbund festgestellt, der die mangelnde Personalausstattung der Gerichte kritisierte. Vida hatte darauf verwiesen, dass 2019 nur 14 Prozent der richterlichen Entscheidungen über die Abschöpfung von Geldern erfolgreich verlaufen sei.
Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung Krimineller war Mitte 2017 reformiert worden. Damit sollten die Behörden vor allem wirksamer gegen Wirtschaftskriminalität und das organisierte Verbrechen vorgehen können. Tatsächlich waren die Anordnungen zur Abschöpfung von Vermögen sowie die einzuziehenden Beträge deutlich angestiegen. Die Zahl der erfolgreichen Einziehungen erhöhte sich in Brandenburg von 388 im Jahr 2017 auf 1.244 im Folgejahr. Die rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen stiegen im Jahresvergleich von 512 auf 2.178 und erreichten 2019 mit 2.226 ihren Höhepunkt.
Die vollstreckten Summen hatten sich von rund 1,3 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 4,3 Millionen Euro 2018 erhöht. Das war die bislang höchste Summe in Brandenburg nach der Rechtsreform. In den Folgejahren gingen beide Werte jedoch deutlich zurück.
Allerdings gibt es einen Lichtblick: In diesem Jahr wird erstmals seit 2018 mehr Vermögen von Kriminellen eingezogen als im jeweiligen Vorjahr. Die bis Ende September abgeschöpfte Summe von rund 1,86 Millionen Euro übertrifft das Vorjahresergebnis jedoch nur geringfügig um etwa 56.000 Euro.
Die vom Ministerium vorgelegten Zahlen geben die erfolgreichen Einziehungen nur unvollkommen wieder, betonte ein Ministeriumssprecher. Darin seien zum Beispiel unmittelbare Zahlungen der Täter an die Opfer und sonstige Geschädigte, wie Finanzämter und Jobcenter, nicht enthalten.
In Fällen der Veruntreuung, des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt oder des Subventionsbetruges komme es vor, dass Vermögenswerte nicht eingezogen werden könnten, da sie bei den Verurteilten nicht mehr vorhanden seien. In diesen Fälle könnte ein Geldbetrag nur in Raten eingezogen werden und sich über mehrere Jahre hinziehen.
Sendung: Antenne Brandenburg, 18.11.2023, 13 Uhr
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