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Quelle: dpa/Christian Charisius

Irreführende Werbung

Brandenburger Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen "klimaneutrales Heizöl"

Werbebotschaften, die das Klimagewissen ansprechen, finden sich derzeit überall. Sogar der Kauf von "klimaneutralem" Heizöl soll möglich sein. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) ist in einem Fall erfolgreich gegen einen irreführenden Klima-Claim vorgegangen und hat eine Unterlassungserklärung erwirkt, wie sie am Freitag mitteilte [verbraucherzentrale-brandenburg.de].

Auf seiner Webseite sowie auf einem Tankwagen bewarb ein Unternehmen eine seiner Sorten Heizöl als "klimaneutral". "Für uns ein klarer Fall der Verbrauchertäuschung und im Falle von Heizöl größtmöglicher Unsinn", wird Dunja Neukamp, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, zitiert. Die VZB erreichte eigenen Angaben zufolge eine Unterlassungserklärung, das Unternehmen darf in Zukunft nicht mehr entsprechend werben.

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Marktvorteil durch falsche Klima-Werbung

Das Versprechen von Klimaneutralität kritisiert die Verbraucherzentrale in dem Heizöl-Fall unter anderem aus wettbewerbsrechtlichen Gründen: Dass Werbeaussagen zum Klimaschutz verkaufsfördernd sind, sehe auch die Rechtsprechung so. "Werbe ich mit einem falschen Klima-Claim, ist nicht auszuschließen, dass Verbraucher das Produkt Konkurrenzprodukten vorziehen, die nicht mit dieser Aussage gelabelt sind", erklärt Neukamp das juristische Vorgehen der VZB gegen das fehlerhafte Werbeversprechen in dem Fall.

Vermeintliche Kompensation setzt falsche Anreize

Gerade die Herstellung des Brennstoffes Heizöl und die Nutzung einer fossil betriebenen Ölheizung wirken sich klimaschädigend aus und führen sowohl zu Treibhausgasemissionen als auch zu Luftverschmutzung durch Schadstoffemissionen. "Die Werbeaussage 'klimaneutral' täuscht Verbraucher über den tatsächlichen Umfang der klimaschützenden Maßnahmen, wenn nicht alle klimarelevanten Faktoren erfasst werden", so Neukamp, "der Begriff der Klimaneutralität erweckt darüber hinaus den falschen Eindruck, das Produkt selbst habe keine schädlichen Auswirkungen auf das Klima."

Viele Unternehmen würden mit Klimaneutralität werben, während sie dazu lediglich Projekte fördern, die etwas für die Umwelt tun. Die finanzielle Unterstützung solcher Klimaschutzprojekte ist für Unternehmen meist günstiger, als eigene Anstrengungen zu unternehmen. "Wir plädieren dafür, dass Unternehmen nur mit dem werben dürfen, was sie selbst in Eigenregie für den Schutz des Klimas erreichen", so Neukamp. Denn Kompensationsprojekte beruhen immer auf dem komplexen Versuch, Vorhersagen für die Zukunft zu treffen.

So gehen Projekte beispielsweise davon aus, dass geschützte oder neu aufgeforstete Wälder lange bestehen bleiben und nicht etwa durch Waldbrände vernichtet werden. Eine Garantie, dass Abholzung nicht an anderer Stelle stattfindet, gebe es ebenfalls nicht. "Kompensationszahlungen sind dann begrüßenswert, wenn Unternehmen sie nicht als Freifahrtschein nutzen, um von eigener Verantwortung abzulenken," so Neukamp.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 17.11.2023, 19:30 Uhr

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