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Audio: rbb24 Abendschau | 20.12.2023 | Fabian Grieger | Quelle: Imago Images/Bernd Feil

Schutz von Menschenrechten

Ein Jahr Lieferkettengesetz - und noch hat es nicht geliefert

Vor einem Jahr trat das Lieferkettengesetz in Kraft. Es soll Menschenrechtsverstöße bei Zulieferern enttarnen. Ab Januar gilt das Gesetz auch für mittelgroße Unternehmen. Doch schon die bisherige Bilanz ist durchwachsen. Von Fabian Grieger und Jan Wiese

Die Lieferantenliste auf dem Bildschirm vor Wjatcheslaw Herbin ist in grüne, gelbe und rote Abschnitte unterteilt. Die Farbe gibt an, wie groß das Risiko beim jeweiligen Zulieferer für Verstöße gegen Arbeits- oder Umweltstandards ist. Herbin ist Bereichsleiter Einkauf beim Berliner Cornelsen-Verlag, der wie alle mittelgroßen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten zum 1. Januar 2024 unter das deutsche Lieferkettengesetz fällt. Unternehmen sollen ihre Zulieferer systematisch durchleuchten und bei Verstößen wie Ausbeutung oder Zwangsarbeit versuchen, diese abzustellen.

Herbin und sein Team der Cornelsen-Gruppe bereiten sich seit mehr als einem Jahr darauf vor. Mit Hilfe einer eigens entwickelten Software verschafften sie sich einen Überblick über ihre rund 3.000 Lieferanten. Risiken einschätzen, mögliche Maßnahmen entwickeln – für all das hat Cornelsen nun einen Pilotversuch durchgeführt: "Bis jetzt haben wir ein positives Feedback. Aber wenn es um die kleineren Lieferanten geht, die wir ansprechen, bin ich sehr gespannt, wie uns dann die Umsetzung gelingen wird", resümiert Herbin.

Defizite bei Umsetzung des Gesetzes

Dass sich nicht alle Unternehmen so gut vorbereitet haben, zeigt eine aktuelle Studie, die rbb24 Recherche exklusiv vorliegt. Durchgeführt wurde sie von der Nachhaltigkeitsfirma Integrity Next und dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME), dem alle großen Dax-Konzerne angehören. Insgesamt nahmen 244 Unternehmen an der Befragung teil.

Nur 22 Prozent der mittelgroßen Unternehmen gaben an, sie seien bei zentralen Anforderungen des Gesetzes gut bzw. sehr gut aufgestellt. Und auch bei den Großunternehmen, für die das Gesetz bereits seit einem Jahr gilt, stellt die Studie teilweise "erheblichen Handlungsbedarf" bei der Umsetzung der Anforderungen der Lieferkettengesetzes fest.

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat nun erstmals Bilanz nach einem Jahr Lieferkettengesetz gezogen - im rbb24-Interview äußerte sich Bafa-Chef Torsten Safarik zufrieden: "Die deutschen Unternehmen sind vorbildhaft. Viele Unternehmen beschäftigen sich schon seit vielen Jahren mit diesem wichtigen Thema", sagte Safarik. Er räumte jedoch auch ein: "Aber dem einen oder anderen muss man noch ein bisschen unter die Arme greifen und helfen."

Dabei verzichtet Safariks Amt bisher auf sein schärfstes Schwert: die Verhängung von Bußgeldern oder der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Kein einziges Unternehmen wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes sanktioniert.

Tomaten aus Spanien

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Hungerlöhne für Arbeiter, Umweltschäden durch die Produktion - das seit Januar geltende Lieferkettengesetz soll das verhindern. Tatsächlich landet weiterhin Ware in Berliner und Brandenburger Supermärkten, die unter menschenunwürdigen Bedingungen produziert wurde. Von A. Bartocha und J. Wiese

Edeka, Rewe, Lidl ziehen sehr unterschiedliche Konsequenzen

Wie unterschiedlich deutsche Konzerne bisher auf Vorwürfe gegen ihre Zulieferer reagieren, zeigt ein Beispiel aus dem spanischen Almeria. Im Februar dieses Jahres berichtete rbb24-Recherche über unbezahlte Arbeit und mangelnden Arbeitsschutz. Im Fokus: der Gemüseproduzent Biosabor, der zu dem Zeitpunkt Tomaten an Edeka, Rewe und Lidl lieferte. Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle kontaktierte nach der Berichterstattung die drei Supermarktriesen - und die reagierten unterschiedlich. Rewe gibt an, nach einer Prüfung keine "hinreichenden Anhaltspunkte dafür zu haben, dass die Vorwürfe zutreffend sind." Das Bundesamt sei dieser Auffassung gefolgt.

Ganz anders Edeka: Nach "vielen intensiven und vertraulichen Gesprächen mit unterschiedlichen Partnern über sensible Inhalte" habe man "Maßnahmen bis hin zum Abbruch der Geschäftsbeziehungen in Bezug auf mittelbare Lieferanten eingeleitet". Auch mit dieser Vorgehensweise war das Amt einverstanden.

Lidl wiederum erklärt, die Missstände untersucht und diverse Maßnahmen eingeleitet zu haben. Der Prozess laufe aber noch. Nach vorliegenden Informationen kontrollierte Lidl auch vor Ort bei Biosabor und kontaktierte Gewerkschaftsvertreter. Wie weitere rbb24 Recherchen ergaben, werden bei Biosabor nach wie vor Standards gebrochen: Ein Video zeigt, wie Arbeiterinnen und Arbeiter ungeschützt dem Versprühen von Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt sind.

Beschwerde eingereicht

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Nach wie vor Probleme beim Zulieferer

José García Cuevas von der Landarbeitergewerkschaft SOC-SAT aus Almeria zieht eine ernüchternde Bilanz: "Mehrere Monate nach den Veröffentlichungen und der Prüfung der Supermarktketten haben sich die Arbeitsbedingungen nicht substanziell verändert. Zwar ist das Gehalt leicht gestiegen, aber die wöchentliche Arbeitszeit übersteigt oft die gesetzlichen Vorschriften. Überstunden und Feiertagszuschläge werden nicht bezahlt, also wird insgesamt nicht der Mindestlohn gezahlt." Das Gehalt hatte Biosabor bereits erhöht, bevor das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle aktiv wurde, woraus der Basis-Gewerkschafter schließt: "Das ist ein Erfolg des medialen und gewerkschaftlichen Drucks, und nicht der von einer Behörde."

Damit das Lieferkettengesetz Wirkung entfalte, müsste das Bundesamt mehr tun, meint Miriam Saage-Maaß, Chefjuristin bei der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR): "Ich befürchte, dass das Bafa Unternehmen noch zu viel Raum gibt und sagt: Solange Unternehmen überhaupt irgendetwas in Bezug auf Menschenrechte in ihren Lieferketten tun, ist das ausreichend. Aber das Lieferkettengesetz spricht ja ganz explizit davon, dass es um angemessene Maßnahmen der Abhilfe geht." Diese sollte das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle in Abstimmung mit den Betroffenen definieren und den Unternehmen entsprechend vorschreiben, so Saage-Maaß.

Miriam Saage Maa | Quelle: rbb

Das Ziel ist, sich zu bemühen

Das ECCHR hat in diesem Jahr unter anderem wegen Zwangsarbeit bei chinesischen Automobilzulieferern, Sicherheitsmängeln in Textilfabriken in Bangladesch und Ausbeutung auf Bananenplantagen in Ecuador Beschwerde beim Bafa eingereicht. Was dabei herausgekommen ist, weiß Saage-Maaß nicht. Denn das Bundesamt informiert grundsätzlich nicht über konkrete Fälle.

Öffentlich erklärt das Amt lediglich, dass es im ersten Jahr des Gesetzes insgesamt 38 Beschwerden erhalten hat. Davon hat es bislang in sechs Fällen Kontakt zu Unternehmen aufgenommen.

Chefkontrolleur Safarik stellt klar, worauf es seiner Ansicht nach beim Gesetz ankommt: "Das Ziel ist nicht, dass die Menschenrechtsverletzung abgestellt wird. Das Ziel ist, sich zu bemühen, sie abzustellen." Die Kontrollbehörde möchte – statt scharf zu sanktionieren - zunächst in einen Dialog mit den Firmen gehen, erklärt Safarik. "Wir verstehen uns als Partner der Unternehmen, um gemeinsam das Gesetz erfolgreich umzusetzen."

Spargel- und Erdbeer-Erntehelfer

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EU hat den Druck erhöht

Dass viele Unternehmen noch mit der Umsetzung des Lieferkettengesetzes hadern, bestätigt Helena Melnikov, Hauptgeschäftsführerin des Wirtschaftsverbandes BME: "In einer Zeit der wirtschaftlichen Stagnation müssten die Firmen erst einmal auf die Weiterentwicklung ihrer Produkte schauen, auf Effizienz und Innovation. Und was tun Sie stattdessen? Sie befassen sich mit Berichten, überprüfen Risiken, schulen ihre Lieferanten, tragen alle Daten zusammen und bereiten sich für die Dokumentation gegenüber den Kontrollbehörden vor."

Die Anforderungen an die Unternehmen dürften in Zukunft steigen. Gerade erst hat sich die EU auf eine europaweite Lieferkettenrichtlinie geeinigt. Die sieht vor, dass Unternehmen verklagt werden können, wenn sie sich nicht genug um Menschenrechte bei ihren Zulieferern bemühen. Betroffene wären dann nicht mehr allein auf das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle als Kontrollbehörde angewiesen.

Sendung: Radioeins, 20.12.2023, 07:40 Uhr

Beitrag von Fabian Grieger und Jan Wiese

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