Fragen und Antworten
Die Tarifverhandlungen zwischen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL stecken fest - am Wochenende endet ein von der Gewerkschaft ausgerufener Weihnachtsfrieden. Die Bahn hat nun Klage gegen die GDL eingereicht - was genau steckt dahinter?
Die Deutsche Bahn hat nach eigenen Angaben eine sogenannte Feststellungsklage eingereicht. Damit lasse man gerichtlich klären, ob die GDL durch ihre neu gegründete Leiharbeitergenossenschaft "Fair Train" ihre Tariffähigkeit verloren habe – genau das wirft die Bahn der GDL vor. Diese trete gleichzeitig als Arbeitgeberin und als Gewerkschaft auf. Der Bahn-Personalvorstand Martin Seiler sagte, man müsse rechtssicher wissen, ob die GDL ein handlungsfähiger Tarifpartner sei.
Mittels der Leiharbeitergenossenschaft verleiht die GDL unter anderem Lokführer an die Bahn und andere Eisenbahnunternehmen. Nach Ansicht der Bahn bestehe hier ein Interessenskonflikt bei der GDL, denn diese handele somit Tarifverträge mit sich selbst aus. Dies betrachtet die Bahn Verantwortlichen zufolge als unzulässiges In-sich-Geschäft mit erheblichen Interessenkonflikten. Die Führungsriegen von "Fair Train" und GDL seien personell weitgehend identisch. Tatsächlich ist der GDL-Bundesgeschäftsführer zugleich Fair-Train-Vorstand, die stellvertretenden GDL-Vorsitzenden sind Mitglieder des Fair-Train-Aufsichtsrates. Der GDL-Chef Claus Weselsky ist eines der Fair-Train-Gründungsmitglieder.
Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Mittwoch den Eingang eines entsprechenden Antrages des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Bahn AG (AGV Move) vom Vortag. In einer Mitteilung bezeichnete sich das zweitinstanzliche Gericht als "direkt zuständig" für dieses Verfahren. Rechtsmittel gegen eine spätere Entscheidung könnten dann beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt werden. Egal wie das Gericht in Frankfurt also entscheidet: Die juristische Auseinandersetzung wäre damit noch nicht zwingend vorüber. Folgt letztlich auch das Bundesarbeitsgericht der Argumentation der Bahn, könnte die GDL dazu verpflichtet werden, Entschädigungen für unrechtmäßige Streiks zu zahlen. Auch Tarifabschlüsse könnten für ungültig erklärt werden.
Sie äußert sich bisher nicht genauer dazu. Man wisse gar nicht, was in der Klage stehe, heißt es bei der Gewerkschaft. Die Klage habe aber keinerlei Einfluss auf die Streikpläne der GDL nach dem 7. Januar, sagte ein Gewerkschaftssprecher.
Im vergangenen Sommer hatte der GDL-Vorsitzende Weselsky gesagt, "Fair Train" fungiere als "Personaldienstleister im Genossenschaftsmodell" unabhängig von der GDL. Im September erhielt die Genossenschaft von der zuständigen Behörde eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und sucht seitdem nach Personal. Im Oktober schloss sie in Tarifverhandlungen mit der GDL einen Tarifvertrag ab.
Mit diesem Plan will die GDL Druck auf das Management der Bahn erhöhen, den eigenen Tarifvertrag dem der GDL anzugleichen. "Wir haben natürlich ein Interesse daran, etwas mehr zu bieten als die Deutsche Bahn, sonst können wir ja niemand von der Deutschen Bahn überzeugen, warum er denn zu uns wechseln sollte", sagte Peter Bosse, "Fair Train"-Vorstandsmitglied, dem rbb.
Außerdem soll die neue Leiharbeitergenossenschaft das sogenannte Tarifeinheitsgesetz umgehen, das die GDL ablehnt. Das schreibt vor, dass in einem Unternehmen nur ein Tarifvertrag gilt - der Vertrag der Gewerkschaft, die in dem Unternehmen die meisten Mitglieder hat. Das ist in den meisten Bahn-Betrieben nicht die GDL, sondern die größere EVG. Die hat aber bereits im vergangenen Jahr nach einem eigenen Warnstreik einen Tarifvertrag mit der Bahn abgeschlossen. Die verliehenen Fair-Train-Lokführerinnen und -Lokführer müssten nach dem GDL-Tarifvertrag bezahlt werden - unabhängig davon, wer die größere Gewerkschaft stellt.
Die Kölner Kanzlei Seitz, eine der bundesweit renommiertesten Anwaltskanzleien für Arbeitsrecht, bewertete das Vorgehen der GDL aus juristischer Sicht kritisch. Diese betreibe "ein tarifrechtlich hochriskantes Spiel", hieß es bereits im vergangenen Juni in einem Unternehmensblog-Beitrag [seitzpartner.de]. Die GDL könne im Ergebnis insgesamt nicht mehr tariffähig sein, mit "unübersehbaren Folgen für die gesamte Gewerkschaft." Auch der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing erklärte, er halte es für plausibel, dass die Bahn die Tariffähigkeit der GDL gerichtlich prüfen lasse. Es sei schon zweifelhaft, ob die Genossenschaft einen Tarifvertrag mit der GDL hätte abschließen dürfen, sagte Thüsing der "F.A.Z." [faz.net].
Sollte die Bahn Recht bekommen, "dann müsste die GDL agieren und entweder das Projekt stoppen oder das Projekt irgendwo anders organisatorisch aufhängen. Es gibt ja auch heute jede Menge Organisationen, die formal unabhängig sind, aber in Wirklichkeit also auch von anderen Gewerkschaften gesteuert werden", sagte Christian Böttger, Professor für Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin, dem rbb. "Die GDL würde dann einfach Zeit verlieren. Aber ich glaube, die GDL wird die Idee nicht ohne weiteres aufgeben", sagte Böttger.
Buchstäblich verfahren. Kurz vor Weihnachten hatten 97 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder bei der Bahn für längere Streiks zur Durchsetzung ihrer Forderungen gestimmt. Hauptstreitpunkt in der aktuellen Tarifrunde ist noch immer die Forderung der Gewerkschaft, die Arbeitszeit für Lokführer, Zugbegleiter und Fahrdienstleiter von 38 auf 35 Stunden pro Woche zu reduzieren. Hier ist die Bahn bislang zu keinerlei Zugeständnissen bereit, sie begründet das mit dem Fachkräftemangel.
Die schwierige Personallage ist auch Hintergrund des Fair-Train-Modells: Die GDL spekuliert darauf, dass die Bahn weiterhin auf die abgeworbenen Lokführer angewiesen wäre und diese als Leiharbeiter weiter beschäftigen würde.
Eine Reduzierung der Arbeitszeit verschärfe den Fachkräftemangel und stärke die Nachfrage nach Leiharbeitsfirmen und die Stellung der eigenen Leiharbeiter-Genossenschaft, erklärte die Bahn dazu. Außerdem wolle die GDL die Kündigungsfristen für Angestellte verkürzen, "damit Lokführer:innen schneller zur Fair Train wechseln können", lautet der Vorwurf.
Das Landesarbeitsgericht nannte zunächst keinen Zeitraum oder Termin für eine öffentliche Verhandlung. Es wurde aber darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz handele. Hier wird in der Regel eine einstweilige Verfügung angestrebt, die auch einen Streik unterbinden könnte, wie ihn die GDL nach dem 7. Januar plant. Ein Beschluss zur Tariffähigkeit entfalte seine Wirkung hingegen erst mit seiner Rechtskraft. Bis das Bundesarbeitsgericht entscheidet, könnten laut Bahn bis zu zwei Jahre vergehen. Weitere Streiks der GDL könnte die Bahn kaum verhindern.
Aller Voraussicht nach auf weitere mehrtägige Streiks ab dem 8. Januar, also kommendem Montag. So schnell ist mit einer Entscheidung des Frankfurter Gerichts höchstwahrscheinlich nicht zu rechnen. Der GDL-Chef Claus Weselsky sprach zuletzt davon, die Bahn etwa drei bis fünf Tage bestreiken zu wollen. Es gibt aber bislang keine Hinweise darauf, wann genau die nächsten Streiks beginnen. Laut GDL sollen sie mit einer Vorlaufzeit von 48 Stunden angekündigt werden.
Sendung: rbb24 Inforadio, 03.01.2024, 16 Uhr
Die Kommentarfunktion wurde am 05.01.2024 um 13:19 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.
Beitrag von Sebastian Schneider
Artikel im mobilen Angebot lesen