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Audio: rbb24 Inforadio | 27.01.2024 | Alexander Schmidt-Hirschfelder | Quelle: picture alliance/Westend61/A.Bogacki

Finanzamt

Berlin ist bundesweiter Spitzenreiter bei Abgabe der Grundsteuererklärungen

Millionen Eigentümer in Deutschland mussten eigentlich bis Ende Januar 2023 ihre Grundsteuererklärungen einreichen. Ein Jahr später laufen Finanzämter - auch in Brandenburg - immer noch vielen Erklärungen hinterher. Berlin hingegen ist fast durch.

Ursprünglich war als Abgabefrist der neuen Grundsteuererklärung Ende Oktober 2022 gesetzt gewesen. Wegen des schleppenden Eingangs wurde die Frist in fast allen Bundesländern bis Ende Januar 2023 verlängert. Ein Jahr später liegen den Berliner Finanzämtern inzwischen fast alle neuen Grundsteuererklärungen vor. Geringer ist der Rücklauf anderswo, etwa in Brandenburg, wie eine Auswertung der Deutschen Presse-Agentur vom Samstag ergibt.

Insgesamt erwarteten die Berliner Finanzämter 868.000 Grundsteuererklärungen. Davon steht nur noch ein Bruchteil aus - etwa 4.000 Erkärungen. Laut Finanzsenator Stefan Evers (CDU) sind auch schon 97 Prozent der neuen Bescheide ausgestellt. Nach seinen Worten ist Berlin damit bundesweit Spitzenreiter.

Lange Bearbeitungszeiten

Brandenburger Finanzämter sollen durch mehr Nachwuchs wieder schneller werden

Anhaltender Zuzug, Grundsteuer, höherer Berechnungsaufwand: Es gibt mehrere Gründe, warum die Finanzämter in Brandenburg bei der Bearbeitung von Steuererklärungen langsamer geworden sind. Helfen sollen mehr Azubis. Von Lisa Steger

Abgabefrist bereits seit einem Jahr abgelaufen

Den Finanzämtern in Brandenburg fehlen dagegen noch 150.000 Grundsteuererklärungen - das ist mehr als ein Zehntel der erwarteten 1,25 Millionen. Säumnisgebühren musste laut Finanzministerium bisher aber niemand zahlen.

Die Grundsteuer wird deutschlandweit reformiert. Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind deshalb verpflichtet, in einer Grundsteuererklärung ihre Informationen dazu abzugeben. Machen sie das nicht, werden die Angaben geschätzt.

Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Klage gegen Grundsteuerreform eingereicht

Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden

Von 2025 an soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Die Reform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurück, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten (West 1964, Ost 1935). Trotz der vielfach fehlenden Erklärungen gingen die Finanzressorts davon aus, dass der Beginn der neuen Berechnung eingehalten werden kann.

Für die Berechnung müssen laut Bundesfinanzministerium rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer einreichen müssen. Das geht etwa über das Meldeportal Elster, das viele bereits von Steuererklärungen kennen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Eigentümer können die Grundsteuer über die Nebenkosten an Vermieter weiterreichen.

Berlin plant niedrigeren Hebesatz

Laut Bundesregierung soll mit der Reform nicht mehr Geld eingenommen werden. In Berlin können Eigentümer auf einen niedrigeren Hebesatz hoffen und somit weniger Abgaben. Das hatte Finanzsenator Evers Mitte Januar angekündigt. "Ohne jetzt eine konkrete Zahl nennen zu können, kann ich Ihnen in Aussicht stellen, den Hebesatz sehr deutlich zu senken", hatte er bei einer Plenarsitzung gesagt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 27.01.2024, 10:32 Uhr

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