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Audio: Antenne Brandenburg | 22.02.2024 | Nachrichten | Quelle: dpa / Soeren Stache

Wohnungsbau

Brandenburg plant digitales Baulückenkataster

Bauherrinnen, Bauherren und Bauunternehmen soll der Zugang zu Bauland in Brandenburg erleichtert werden. Baulücken und potenzielle Bauflächen in den Gemeinden sollen künftig in einem digitalen Kataster erfasst und vermarktet werden, wie das Bauministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der Linksfraktion des Landtages mitteilte. Eine entsprechende Förderrichtlinie soll den Kommunen helfen, schneller als bisher Baurecht zu schaffen. Verantwortlich dafür sei die Landesverwaltung.

Kataster noch in diesem Jahr

Das Kataster solle den märkischen Kommunen noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen, erklärte das Ministerium auf dpa-Anfrage. Stellt eine Gemeinde einen Antrag, werde eine örtliche Flächenkulisse erarbeitet. Ein landesweites Kataster hänge davon ab, wie viele Kommunen daran mitarbeiten wollen.

Innerhalb des Baulückenkatasters werde die Flächenkulisse unabhängig von ihrem eigentumsrechtlichen Status automatisch berechnet. Die Gemeinden regelten dann selbstständig, ob das Ergebnis veröffentlicht werden soll und um welche Flächen es sich dabei handele.

Bauen trotz Krise

Als Gewerkschaften noch Wohnungen bauten

Vor 100 Jahren entstanden in Berlin Tausende Wohnungen in Großsiedlungen - trotz Hyperinflation. Das Ziel: Bezahlbarer Wohnraum für ärmere Leute. Planung und Bau übernahmen damals die Gewerkschaften. Von Jannis Hartmann

Änderung der Bauordnung soll Dachausbau beschleunigen

Das geplante digitale Flächenkataster gehöre zu einer Vielzahl von Maßnahmen und Instrumenten, mit denen das Brandenburg die Kommunen und Marktteilnehmer unterstütze, heißt es weiter in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage. Dazu gehört unter anderem eine Änderung der brandenburgischen Bauordnung, die seit Ende September des vergangenen Jahres gilt. Damit könnten in Dachgeschossen schneller als bisher Wohnungen errichtet werden.

Zudem könne neuer Wohnraum bis zur Größe von zwei weiteren Etagen erschlossen werden. Die Pflicht zum Einbau von Aufzügen oder zum Bau zusätzlicher barrierefreier Wohnungen entfalle damit. Ferner würden künftig Bauvorhaben, die von einer Norm des Bauordnungsrechts abweichen, zugelassen, wenn sie das Vorhaben der Norm erfüllten. Ziel sei es, den planerischen und finanziellen Aufwand für Bauherrinnen und Bauherren, Unternehmen, Architekten und Ingenieure zu verringern.

Sendung: Antenne Brandenburg, 22.02.2024, 09:00 Uhr

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