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Energetische Sanierungsmaßnahmen
Wer mit einer staatlichen Förderung klimaschützende Maßnahmen am eigenen Haus durchführen will, ist auf Energieberater:innen angewiesen. Doch die Bezeichnung ist nicht geschützt. Wie findet man also seriöse Berater:innen?
11.000 Euro verheizt: Die Bernhardts aus der Nähe von Lübben sind anscheinend auf einen unseriösen Energieberater hereingefallen. Statt der Familie die bestmögliche Heizung für ihren Vierseithof zu empfehlen, hat der Geschäftsführer der Agentur für Energiekostensenkung aus Berlin lieber zu einer Stromdirektheizung geraten. Laut Experten, doch das erfahren die Bernhardts zu spät, ist solch eine Heizung für dieses Gebäude ungeeignet. Zudem scheint der Berater auch eine Provision eines Heizungsherstellers erhalten zu haben.
Nach Angaben der Bernhardts sind die angelieferten Heizkörper zerkratzt, verbeult - und passen nicht. Außerdem verbrauchen sie mehr Strom als angekündigt. Der Berater hat für den Hof einen "Stromverbrauch von 2.624 Kilowattstunden oder Heizkosten in Höhe von 787 Euro pro Jahr beziehungsweise je Heizperiode" bei einem Strompreis von 30 Cent/kWh und einer Raumtemperatur von 20 Grad ermittelt.
Tatsächlich verbrauchten die Heizkörper jeweils 1.400 bis 1.700 Kilowattstunden - siebenmal mehr als versprochen. Für die Beratung, Heizkörper und Installation hat die Familie bislang mehr als 11.000 Euro bezahlt. Doch auf dem Vierseithof wird es nicht warm.
Die Bernhardts haben die Firma angezeigt und eine Anwältin eingeschaltet. Auf den angebotenen Vergleich, nämlich die Erstattung rund der Hälfte der bezahlten Rechnung, wollen sie sich nicht einlassen. Auf Anfrage des rbb äußerte sich das Unternehmen nicht.
Wie lassen sich solche Erfahrungen vermeiden, denn die Bezeichnung Energieberater ist nicht geschützt. Und wer energetische Sanierungsmaßnahmen plant, muss mit teils hohen Kosten rechnen. Eine Beratung ist also in vielen Fällen sinnvoll - soll eine staatliche Förderung beantragt werden, ist sie verpflichtend. Denn Mithilfe der Beratung wird klar, wie die Maßnahmen aussehen und in welcher Reihenfolge diese erfolgen müssen. Das vereinfacht den Prozess und kann die Kosten im Rahmen halten.
Die Planungen sollten mit Vorlauf stattfinden: Beratende für Energieeffizienz sind teilweise langfristig ausgebucht, gerade, wenn sie einen guten Ruf haben. rbb|24 mit den wichtigsten Infos rund um die Energieberatung:
Eine Energieberatung für Wohngebäude "soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann", schreibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Theoretisch könne also alle, die Sanierungsmaßnahmen durchführen wollen, von einer Energieberatung profitieren.
Aber nur wer Fördermittel des Bundes - also über das BAFA oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - nutzen möchte, ist in der Regel auch dazu verpflichtet, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Ausnahmen gibt es lediglich für kleinere Sanierungsmaßnahmen.
Energieberater:innen ermitteln den energetischen Sanierungsbedarf und daraufhin die erforderlichen Baumaßnahmen für eine Immobilie. Sie kalkulieren die Kosten, die für den Auftraggeber wirtschaftlich leistbar und technisch sinnvoll sind.
Die Beratenden helfen dabei, passende Fördermittel zu finden und zu beantragen. Ob für die Beratung ein Termin ausreichend ist oder die kompletten Sanierungsmaßnahmen begleitet werden, hängt vom Umfang der Maßnahmen ab.
Eine herstellerunabhängige, gewerkübergreifende Energieberatung hat das Ziel, langfristig Geld und Energie zu sparen und CO2-Emissionen zu verringern.
Da die Bezeichnung nicht geschützt ist und jeder sich als Energieberater bezeichnen darf, ist es wichtig, auf andere Merkmale bei der Suche zu achten. Dabei kann die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energieagentur (DENA) helfen, auf der bundesweit 15.000 Fachkräfte aus den Bereichen Energieberatung, Architektur, Ingenieurwesen und Handwerk gelistet sind.
Auch eine Anfrage bei den Ingenieur- oder Architektenkammern kann helfen, rät Markus Balkow, Jurist der Bundesingenierkammer, im Gespräch mit dem rbb. Teilweise kann es sinnvoll sein, eine Person mit der Beratung zu beauftragen, die spezielles Fachwissen mitbringt. Wichtig aber: Der Blick fürs große Ganze darf auch dann nicht verloren gehen.
Auch die Verbraucherzentralen haben deutschlandweit über 800 unabhängige Energieberater:innen - egal, ob es um Strom- oder Heizkostensparen, um Wärmedämmung oder erneuerbare Energien geht [verbraucherzentrale-energieberatung.de].
Auch um zunächst den eigenen Sanierungsbedarf zu erkennen und Sanierungsziele zu formulieren, sind die Beratungen der Verbraucherzentralen gute Anlaufstellen. Wer später eine weitere Beratung bucht, hat bereits das nötige Grundwissen.
Grundsätzlich sollte eine Person, die berät, dies hauptberuflich tun. Seriöse Energieberater:innen sollte unabhängig sein, etwa von Herstellern. Es sollte ein Beratungs- und kein Verkaufsgespräch geführt werden und die empfohlenen Lösungsvorschläge sollten auf dem konkreten Nutzerverhalten beruhen. Berät jemand auf bestimmte Produkte hin, sei dies "kein Zeichen für Unabhängigkeit", so Balkow.
Sie sollten Qualifikationen und Referenzen nachweisen. Werden diese auf Anfrage nicht direkt vorgelegt, ist ein Nachhaken ratsam. Auch die Frage, ob der Berater eine Berufshaftpflichtversicherung hat, ist wichtig.
Die Kosten für eine Energieberatung können nicht pauschal benannt werden. Aber: Je mehr Informationen über das Gebäude bereits vorliegen, desto niedriger ist der beratende Aufwand. Deshalb sollten Grundrisse, Ansichten und Schnitte des Hauses vorab an den Energieberater gehen. Auch Verbrauchswerte aus den vorangegangenen Jahren, Informationen zu Anlagentechnik im Haus und Rechnungen bereits durchgeführter Sanierungen sind hilfreich. Das senkt Kosten und spart Zeit.
Die Beratung selbst kann gefördert werden: Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expert:innen durchgeführte Energieberatungen gefördert. Dafür müssen die beratenden Personen den Nachweis erbringen können, unabhängig zu arbeiten und in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (DENA) in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet sein.
Die Höhe der Förderung liegt bei 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars und bei maximal 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und maximal 1.700 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten. 500 Euro zusätzlich gibt es für Wohnungseigentümergemeinschaften, die über die Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung informieren.
Eine Energieberatung findet in der Regel vor Ort statt. Für kleinere Maßnahmen kann ein Telefon- oder Online-Termin ausreichen. Bei der Beratung werden sämtliche Innenräume der Immobilie vom Keller bis zum Dachgeschoss besichtigt, Heizung und andere Anlagen begutachtet und eine Außenbegehung vorgenommen. Zudem werden Verbrauchsdaten abgefragt und Baupläne und ähnliches angesehen.
Im Nachgang wird die beratende Person einen schriftlichen Beratungsbericht erstellen. Hier werden Schwachstellen benannt und Lösungsvorschläge skizziert.
Eine Energieberatung verpflichtet nicht dazu, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Bauherrin oder Bauherr bleiben in ihren Entscheidungen, ob etwas und wann was umgesetzt wird, völlig frei.
Sendung: Super.Markt, 18.03.2024, 20:15 Uhr
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