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Stichproben-Kontrolle
Viele Gastrobetriebe in Berlin halten sich offenbar nicht an die Pflicht, Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke anzubieten oder auf diese hinzuweisen. Das ergeben Recherchen der Verbraucherzentrale und des rbb. Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig.
Gaststätten- und Imbissbetreibende in Berlin ignorieren offenbar häufig die bundesweite Pflicht, Mehrweggeschirr anzubieten. Das zeigt eine stichprobenartige Untersuchung der Verbraucherzentrale Berlin und des rbb-Verbrauchermagazins Super.Markt.
Dabei wurden im Januar und Februar dieses Jahres 60 Stichproben in ganz Berlin gemacht. Nur 15 Prozent der kontrollierten Betriebe boten Mehrweggeschirr an.
Noch schlechter war das Ergebnis bei der vorgeschriebenen Hinweispflicht. 90 Prozent der Lokale und Imbisse hatten kein Schild, um auf das Mehrwegangebot hinzuweisen.
Dabei fehlt es offenbar auch an Kontrollen. Der Bezirk Mitte etwa bestätigte dem rbb, dass er 2023 nur 59 Betriebe kontrolliert habe. Der Grund dafür sei Personalmangel.
Seit 2023 besteht für Caterer, Lieferdienste und Restaurants in Deutschland eine Pflicht, Mehrwegbehälter oder Einwegalternativen [bundesregierung.de] für Speisen und Getränke anzubieten. Eine Ausnahme besteht für kleinere Betriebe wie etwa Imbisse mit maximal fünf Beschäftigten sowie weniger als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Dort sollen Kunden aber unter anderem die Möglichkeit bekommen, eigens mitgebrachte Gefäße füllen lassen zu können.
In der EU gilt seit Mitte 2021 außerdem ein Verbot, Wegwerfprodukte aus Plastik herzustellen oder damit zu handeln. Am deutlichsten äußert sich das etwa bei Strohhalmen, für die vielerorts bereits Papieralternativen genutzt werden.
Sendung: rbb24 Inforadio, 08.04.2024, 12:20 Uhr
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