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Audio: Fritz vom rbb | 05.06.2024 | Jonathan Penschek und Benedikt Päffgen | Quelle: dpa/Mok

Facebook, Instagram, Threads

Meta plant künstliche Intelligenz mit Nutzerdaten zu trainieren

Nach dem Willen des Meta-Konzerns sollen Nutzer der Social Media Plattformen ihre Inhalte für das Training von KI-Modellen zur Verfügung stellen. Verbraucherschützer wollen das verhindern.

Meta weitet den Einsatz von künstlicher Intelligenz auf seinen Plattformen Facebook, Instagram und Threads aus. Das teilte der Konzern in den vergangenen Tagen seinen Nutzern mit, um sie über die Anpassung seiner Datenschutzerklärung zu informieren.

Konkret heißt es in den Datenschutzbestimmungen, zum Training von künstlicher Intelligenz würden alle Informationen genutzt, die über die Produkte und Dienste von Meta geteilt werden. "Das können beispielsweise Beiträge, Fotos oder Bildunterschriften sein", so der Konzern. Privatnachrichten zwischen Freunden und Familie würden allerdings nicht analysiert.

Millarden Nutzer sind davon betroffen. Mit einer Abmahnung gegen den Facebook-Konzern Meta will nun die Verbraucherzentrale NRW verhindern, dass der Konzern Inhalte seiner Anwender ohne explizite Zustimmung zum Training seiner KI-Modelle verwendet. Die europäische Konzerntochter Meta Platforms Ireland Ltd. wurde von den Verbraucherschützern zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

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Widerspruch sei nur umständlich möglich

Die Verbraucherschützer stören sich daran, dass die Social-Media-Nutzer aktiv widersprechen müssen, wenn sie nicht damit einverstanden sind, dass ihre Posts zum KI-Training verwendet werden. "Das Widerspruchsverfahren ist sehr umständlich und wenig nutzerfreundlich", heißt es von der Verbraucherzentrale. Aus deren Sicht verstößt die Änderungen gegen Datenschutzrechte der User.

Meta vertritt die Auffassung, dass sein Vorgehen nicht gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. In der Mail an die Nutzer heißt es: "Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern."

Datenschutzbeauftragter rät zum Widerspruch

Auf rbb-Anfrage verweisen die Berliner und Brandenburger Datenschutzbeauftragten an ihren Hamburgischen Kollegen Thomas Fuchs, der in Deutschland für die Aufsicht von Facebook zuständig ist. Er teilt mit, dass ihn in den vergangenen Tagen mehrere Anfragen und Beschwerden erreicht hätten. Er rät Nutzer, bis zum 26. Juni von ihrem Recht auf widerspruch Gebrauch zu machen. "Nutzer sollten sich dabei darüber bewusst sein, dass, wenn ein Large Language Modell [eine Form von KI-Modell, Anm. d. Red.] erst einmal mit personenbezogenen Daten trainiert wurde, dies nicht einfach rückgängig gemacht werden kann", heißt es in der Pressemitteilung von Fuchs.

Ob Metas "berechtigtes Interesse" als Rechtsgrundlage trägt und nicht vielmehr eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen erforderlich wäre, werde gerade von europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden geklärt. "Insgesamt werfen Metas Pläne zahlreiche rechtliche Fragen auf, auch hinsichtlich der Transparenz, die europaweit einheitlich gelöst werden müssen", so der Datenschutzbeauftragte.

Beschwerden in elf europäischen Ländern

Der Konzern hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Meta die Frist ungenutzt verstreichen lassen, steht den Verbraucherschützern der Klageweg offen. Bereits in der vorigen Woche hat die Datenschutzorganisation NOYB (für: Not your business, dt.: Geht dich nichts an) Beschwerden in elf europäischen Ländern eingereicht. Sie fordert die Behörden auf, ein Dringlichkeitsverfahren einzuleiten, um Metas Regelung zum KI-Training zu stoppen.

Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Seite eine Anleitung zum Widerspruch gegen das KI-Training mit eigenen Daten an.

Beitrag von Julian von Bülow

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