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Audio: rbb 88.8 | 09.07.2024 | Hanno Christ | Quelle: dpa/Fokke Baarssen

Kommunen bekommen "Wärmepläne"

Brandenburger Kabinett legt Verordnung für klimafreundliches Heizen vor

Die Wärme in Gebäuden soll künftig klimafreundlich entstehen. Auf Bundesebene wurde dafür das sogenannte Heizungsgesetz geschaffen. In Brandenburg geht es mit einer neuen Verordnung nun in die Feinjustierung.

Brandenburgs Regierungskabinett hat erstmals eine Wärmeplanungsverordnung beschlossen. Die Verordnung ist rechtliche Grundlage für ein klimafreundlicheres Heiz- und Wärmesystem in den Kommunen.

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Alle Kommunen müssen Wärmepläne erstellen

Solch eine Rechtsgrundlage schreibt der Bund für die Länder vor. Das Land erstattet demnach aus Bundesmitteln bis zu drei Millionen Euro im Jahr für Planungsaufwand, Personal- und Sachkosten.

Nach der Wärmeverordnung des Bundes ist jede Kommune in Brandenburg verpflichtet, bis Mitte 2028 einen Wärmeplan zu erstellen. Eine Ausnahme bildet Potsdam, da Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern schon zwei Jahre früher, bis Mitte 2026 einen Wärmeplan beschließen müssen. Für Kommunen unter 10.000 Einwohnern sieht die Verordnung ein vereinfachtes Verfahren vor. Einzelne Kommunen haben bereits mit der Entwicklung eigener Wärmepläne begonnen.

Nach Angaben der Staatskanzlei soll der Wärmeplan auch eine Orientierung für Gebäudeeigentümer schaffen. Durch die Darstellung von Versorgungsgebieten mit Wärmenetzen und dezentral versorgten Gebieten mit Einzelheizungen könnten Fehlinvestitionen vermieden werden. Ab kommender Woche bietet das Land Schulungen für Verantwortliche aus den Kommunen an, wie sie die Wärmeplanung umsetzen können und Fördermittel beantragen.

Die Grundlage: das Gebäudeenergiegesetzt - GEG

Hintergrund der Wärmepläne für die Kommunen ist das Vorhaben, Deutschland bis 2045 klimaneutral umzurüsten. Dafür wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes, das "Heizungsgesetz" reformiert. Darin ist geregelt, mit welchen Brennstoffen Heizungen zukünftig betrieben werden können. Dieses GEG sieht grundsätzlich vor, dass ab dem 1. Januar 2024 nur noch Heizungen neu in Betrieb genommen dürfen, deren Wärmequellen langfristig aus mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bestehen - das aber betrifft nur Neubauten in Neubaugebieten. Für alle anderen, also älteren Gebäude und Haushalte gilt diese Vorschrift erst, wenn in der Kommune eine kommunale Wärmeplanung erstellt wurde.

Sendung: rbb 88,8, 09.07.2024, 17:30 Uhr

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