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Quelle: Imago Images/Uwe Steinert

Wohnungsnot in Berlin

Mieterverein warnt vor Handel mit Meldeadressen für Untermieter

Der Berliner Mieterverein warnt vor Angeboten auf Kleinanzeigen, bei denen Meldeadressen ohne die dazugehörige Wohnung angeboten werden. Die Krise auf dem Wohnungsmarkt müsse politisch gelöst werden. Von Roberto Jurkschat

Wie viele Menschen in Berlin mittlerweile unangemeldet zur Untermiete wohnen, lässt sich nicht nachvollziehen. Allerdings stehen viele vermutlich vor demselben Problem: Wer zum Beispiel aus dem Ausland hergezogen ist, ohne einen regulären Untermietvertrag abzuschließen, kann bei den Berliner Behörden keinen Wohnsitz anmelden - ohne den Wohnsitz kein Konto eröffnen, ohne Konto meist keinen Arbeitsvertrag unterzeichnen und nicht in die Krankenversicherung eintreten.

Für 100 Euro im Monat

Biete Berliner Adresse - ohne Wohnung

Der Wahnsinn auf dem Berliner Wohnungsmarkt hat ein neues Geschäftsmodell hervorgebracht. Untermieter, die dringend eine Meldeadresse brauchen, können diese nun via Kleinanzeigen anmieten. Von Roberto Jurkschat

Auf dem Portal kleinanzeigen.de bieten Nutzer deshalb Meldeadressen ohne den dazugehörigen Wohnraum an - für alle, die zwar eine Bleibe gefunden haben, aber dringend noch eine Wohnungsgeberbescheinigung fürs Amt brauchen.

Für einen solchen Vertrag - oft inklusive Namensschild an der Klingel und am Briefkasten - werden schon mal Preise bis zu 100 Euro pro Monat verlangt. Als der rbb vor kurzem das erste Mal darüber berichtete, waren noch mehrere solcher Angebote auf kleinanzeigen.de zu finden - eine Woche später war es nur noch eins.

Der Berliner Mieterverein warnt davor, sich auf solche Briefkastenwohnungen einzulassen. Wer einen Wohnsitz anmeldet, der in Wahrheit kein Wohnsitz ist, verstößt das gegen das Meldegesetz. Das verpflichtet Mieter dazu, die Behörden nach Umzügen in Deutschland über die neue Anschrift zu informieren.

"Solche Angebote sind nicht legal, aber es wäre schlichtweg zu kurz gegriffen zu sagen: 'Lasst die Finger davon'", sagt Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. "Der Handel mit Meldeadressen entsteht ja aus einer akuten Notlage, in die viele Untermieter in Berlin geraten. Für solche Krisen am Wohnungsmarkt brauchen wir politische Lösungen."

Laut Bundesmeldegesetz ist es verboten, eine Meldeadresse "einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt". Deshalb können illegale Angebote, bei denen Kleinanzeigen-Nutzer eine Meldeadresse nur gegen Geld vermieten, mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Legale Untermiete in vielen Fällen möglich

Die Initiative Ciudad Migrante, die sich unter anderem mit den Auswirkungen des Wohnungsmarktes auf die Entfaltung des Lebens von Migranten in Berlin befasst, bezeichnet die inoffizielle Untermiete als Hauptwohnform von Neuberlinern. Rechtlich gesehen kann das zu Problemen führen.

Untermieter müssen per Gesetz keinen Vertrag mit dem Eigentümer abschließen, sondern mit dem Hauptmieter der Wohnung. Der wiederum braucht eine Zustimmung über die Untervermietung vom Eigentümer. Ohne die handelt es sich um eine "illegale Untermiete" - und einen potenziellen Kündigungsgrund.

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Bis zu 50.000 Euro Bußgeld

Der Mieterverein betont, dass alle Mieter in Berlin die Möglichkeit haben, sich eine Untermiete von ihrem Vermieter genehmigen zu lassen. "Es gibt faktisch nur wenige Gründe, mit denen ein Vermieter die Untermiete verweigern kann", sagt Hamann-Onnertz. Der wichtigste Grund sei die Überbelegung einer Wohnung. Als Faustregel gilt, dass pro Zimmer ein Mieter unterkommen kann.

Untermieten ließen sich darüber hinaus damit begründen, dass sich die Hauptmieter etwa zum Arbeiten häufig in einer anderen Stadt aufhalten – oder mit den Untermietern in einer Partnerschaft leben.

"Die Erlaubnis zur Untervermietung sollte schriftlich beantragt werden, wobei der Name und die Anschrift sowie das Alter des vorgesehenen Untermieters dem Vermieter zu nennen sind", sagt Hamann-Onnertz. "Der Mieter ist nicht verpflichtet, dem Vermieter Angaben über die Einkommensverhältnisse des Untermieters zu machen. Der Vermieter kann einen Untermietzuschlag verlangen."

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Beitrag von Roberto Jurkschat

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