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Quelle: Uli Deck/dpa/tmn

Energiewende

Stromzähler werden digital und sind oftmals richtig smart

Analoge Stromzähler mit Drehscheibe sollen bald der Vergangenheit angehören. Ab 2025 werden digitale, smarte Lösungen für einige Haushalte bereits Pflicht. Was es beim Einbau zu beachten gibt und welche Vorteile die Umstellung hat. Von Georg-Stefan Russew

Ab 2025 ist in einigen Haushalten der Einbau von digitalen, intelligenten Stromzählern verpflichtend. Bundestag und Bundesrat haben das im vergangenen Jahr per Gesetz [bundesregierung.de] beschlossen, um die Umstellung zu beschleunigen. Bis 2032 sollen die bisherigen analogen Zähler mit Drehscheibe zugunsten von digitalen aus Haushalten und Gebäuden von Großverbrauchern wie Unternehmen, Schulen oder Schwimmbädern verschwinden.

Ein alter Ferraris-Zähler. | Quelle: dpa/Florian Gaertner

Warum die Umstellung?

Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) wird durch den Ausbau erneuerbarer Energien und breiteren Einsatz von E-Autos und Wärmepumpen eine intelligente Verknüpfung von Stromerzeugern und -verbrauchern notwendig. "Unser zukünftiges Energiesystem wird wesentlich flexibler und damit auch komplexer werden und dafür brauchen wir Smart-Meter und eine Digitalisierung der Energiewende", erklärte Habeck im vergangenen Jahr [bundesregierung.de].

Bei der Erzeugung von Strom durch Solaranlagen oder Windräder kommt es häufig zu Schwankungen. Dies muss mit den Zeiträumen ausbalanciert werden, in denen E-Autos Strom ziehen oder Wärmepumpen arbeiten. Nur digitale Stromnetze und intelligente Messsysteme könnten dies laut dem Energiedienstleister Techem leisten.

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Nur wenige Vermieter über smarte Stromzähler informiert

Aber bislang kennen nur wenige private und gewerbliche Vermieter das neue Gesetz, wie eine Umfrage unter Kunden von Techem Anfang August zeigte. Demnach gaben 17 Prozent der privat Vermietenden und 32 Prozent der Geschäftskunden an, sie seien über die genauen Inhalte informiert. 46 Prozent (privat) beziehungsweise 48 Prozent (Geschäftskunden) der Befragten gaben an, sie hätten zwar von dem Begriff "Smart-Meter" gehört, würden aber keine Einzelheiten kennen. Entsprechend viele wünschen sich demnach mehr Informationen etwa zu Kosten oder Vorteilen.

Techem befragte 400 privat Vermietende und 188 ihrer Geschäftskunden, die gewerblich vermieten oder Wohnungen verwalten. Das Unternehmen bietet unter anderem die Funkfernerfassung des Energieverbrauchs in Wohnungen an.

Was sind moderne Messeinrichtungen und was Smart-Meter?

Zunächst sind moderne Messeinrichtungen [bundesnetzagentur.de] digitale Stromzähler. In der Grundkonfiguration senden und empfangen diese keine Daten. Der Zählerstand kann auf einer digitalen Anzeige abgelesen werden. Im Unterschied zu analogen Zählern erfassen moderne Messeinrichtungen nicht nur, wie der Gesamtverbrauch ist. Wann wieviel Strom verbraucht wird, erfassen sie ebenfalls.

Moderne Messeinrichtungen speichern die Zählerstände tagesgenau über 24 Monate, ergänzt Stromnetz Berlin. Für die Anzeige der detaillierten persönlichen Verbrauchsdaten ist die Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich.

Wenn diese moderne Messeinrichtung zusätzlich mit einem Kommunikationsnetz gekoppelt wird, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Ein Smart-Meter besteht also aus einem digitalen Stromzähler und einem Smart-Meter-Gateway (Kommunikationsmodul), so Stromnetz Berlin.

Smart-Meter können Daten senden und empfangen. Das bedeutet, der Zählerstand kann zum Beispiel automatisch per Fernauslesung übermittelt werden. Später sollen auch Preis- oder Steuersignale über das intelligente Messsystem empfangbar sein.

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Wer benötigt was?

Moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem? Hierüber entscheidet laut Verbraucherzentrale [verbraucherzentrale.de] der Messstellenbetreiber. Zumeist wird dies in der Bundeshauptstadt Stromnetz Berlin [stromnetz.berlin] sein.

Die Pflicht zum Einbau von intelligenten Messsystemen besteht ab 2025 für Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr Haushalte mit stromerzeugenden Anlagen wie Photovoltaik-Anlagen, die eine Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt haben Haushalte mit einer Wärmepumpe oder einer Ladestation für ein E-Auto.

Stromnetz Berlin hat nach eigenen Angaben bis Ende vergangenen Jahres in der Stadt bereits 25.000 Smart-Meter eingebaut. Seit Anfang 2024 baue das Unternehmen im Schnitt 2.000 solcher Zähler pro Monat in Berlin ein.

Bereits seit 2017 tauscht Stromnetz Berlin analoge Zähler mit modernen Messeinrichtungen aus. Bis Ende 2032 sollen rund 2,3 Millionen Zählern ausgewechselt worden sein, so ein Sprecher.

Haushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden sollen bis Ende 2030 mit Smart Metern ausgerüstet werden. Das Gleiche gilt für Haushalte mit Solaranlagen (bis 100 Kilowatt) oder mit Wärmepumpen.

Unternehmen mit mehr als 100.000 Kilowattstunden sowie Haushalte mit Solaranlagen, die mehr als100 Kilowatt erzeugen, werden bis Ende 2032 mit intelligenten Messsystemen ausgerüstet.

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Ankündigungsfristen für Einbau

Die Verbraucherzentrale weist daraufhin, dass sich der Smart-Meter-Einbau verzögern kann. Auch wenn man selbst zu einer der genannten Gruppen gehört. Es kann aber auch möglich sein, dass umgerüstet wird, obwohl keine der Gründe zutrifft. Wo ein Smart-Meter eingebaut wird, bestimmen die Messstellenbetreiber [stromnetz.berlin.de]. Diese Entscheidungen sind bindend.

Wichtig ist laut Verbraucherzentrale: Wenn eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, muss der Messstellenbetreiber mindestens drei Monate vor dem Einbau darüber informieren. Dabei muss auch auf die Möglichkeit zum Wechsel zu einem anderen Betreiber hingewiesen werden. Kurz vor dem eigentlichen Termin - in der Regel zwei Wochen vor dem Einbau - muss schriftlich der konkrete Einbautermin mitgeteilt werden. Dabei müssen die Messstellenbetreiber einen Alternativtermin anbieten.

Welche Kosten fallen an?

Im Messstellenbetriebsgesetz sind Preisobergrenzen [stromnetz.berlin] für moderne Messeinrichtungen und Smart-Meter unter Beachtung von Verbrauch, der Leistung einer Erzeugungsanlage oder der Steuerung der Verbrauchsein­richtung vorgegeben.

Messstellenbetreiber dürfen nur mehr verlangen, wenn Endkunden freiwillig einen neuen digitalen Stromzähler einbauen lassen wollen. Oder wenn der Messstellenbetreiber gewechselt wird.

Die Verbraucherzentrale stellt klar, dass für den Betrieb einer modernen Messeinrichtung unabhängig vom Verbrauch nur maximal 20 Euro brutto pro Jahr verlangt werden dürfen. Zudem ist seit diesem Jahr festgelegt, dass Anschlussnutzer nicht allein zahlen. Die Netzbetreiber müssen sich an den Kosten beteiligen.

"Die jeweilige Aufteilung hängt von der Menge des verbrauchten Stroms beziehungsweise der Leistung der stromerzeugenden Anlage ab. So liegen die jährlichen maximalen Kosten für den reinen Messstellenbetrieb eines intelligenten Messsystems entweder bei 20 oder 50 Euro brutto", so die Verbraucherzentrale.

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Thema: Datenschutz?

Bei modernen Messeinrichtungen werden die persönlichen Daten mit ein einer PIN gesichert. Für intelligente Messsysteme sind im Messstellenbetriebsgesetz [bundesnetzagentur.de] entsprechende Sicherungen wie Schutzprofile und Technische Richtlinien vorgesehen. Laut Stromnetz Berlin wird hierdurch "ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau gewährleistet".

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist für die Erstellung der Schutzprofile und Richtlinie in der Hauptverantwortung. Stromnetz Berlin [stromnetz.berlin] hebt hervor, dass beim Einbau ausschließlich auf BSI-zertifizierte intelligente Messsysteme gesetzt werde.

Beitrag von Georg-Stefan Russew

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