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Video: SUPER.MARKT | 09.09.2024 | Susett Kleine | Quelle: picture alliance/dpa/B.Nolte

Verbraucherbeschwerden

Falsche Energieabrechnungen: Bundesnetzagentur überprüft Berliner Stromanbieter

Elektrizitätsversorgung Berlin ist ein günstiger Stromanbieter, der nach eigenen Angaben nur Ökostrom nutzt. Aktuell überprüft jedoch die Bundesnetzagentur das Unternehmen: Grund sind Beschwerden zahlreicher Verbraucher über falsche Abrechnungen.

Ökostrom aus Berlin, für das gesamte Bundesgebiet: Das verspricht der Stromanbieter Elektrizitätsversorgung Berlin. Es gibt allerdings Zweifel daran, ob das Charlottenburger Unternehmen es in allen Fällen so genau nimmt. Dem rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT liegen verschiedene Schreiben von Zuschauerinnen und Zuschauern vor, die eines gemeinsam haben: Die Verbraucher:innen zweifeln an der Richtigkeit der hohen Jahresabrechnungen des Stromlieferanten.

Auch Volker von Halle hat sich über das Unternehmen beschwert. Obwohl der Berliner regelmäßig die Zählerstände dokumentiert und auf der Unternehmens-Webseite hinterlegt, schätzt Elektrizitätsversorgung Berlin seinen Verbrauch einfach und ignoriert die Zählerstandsmeldungen. 34 Euro soll er nachzahlen; nach eigenen Berechnungen hätte er eine Gutschrift über 300 Euro bekommen müssen. Immer wieder schreibt von Halle deswegen dem Stromanbieter. Die Antwort: Er solle noch einmal die Stromzähler mit Zeitstempel senden. Allen Anforderungen kommt er nach.

Doch Elektrizitätsversorgung Berlin droht mit einer Meldung bei der Schufa, wenn er nicht nachzahlt. In dem Moment schaltet von Halle eine Anwältin ein - mit dem Ergebnis, dass Elektrizitätsversorgung Berlin ihm Monate später die 300 Euro doch auszahlt.

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"Keine Kontrollen, die Verbraucher schützen"

In Deutschland gibt es mittlerweile mehr als 1.200 Stromanbieter. Die Grundvoraussetzungen, um Lieferant zu werden, stehen im Energiewirtschaftsgesetz. Hier heißt es allerdings lediglich, man müsse entsprechende personelle, technische und finanzielle Leistungsfähigkeit vorweisen. Die Zuverlässigkeit des Geschäftsführers muss dargelegt werden. Diese Infos sammelt dann die Bundesnetzagentur.

Darüber hinaus müsse die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden. Änderungen der Firma sind ebenfalls anzuzeigen. „Ein sehr überschaubarer Prozess“, so das Fazit von Margarete von Oppen, Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Energierecht aus Berlin.

Und auch Leonora Hollinger vom Bund der Energieverbraucher meint: "Im Strombereich gibt es keine Kontrollen, die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen (…)“ Doch gerade, weil es hier um sehr viel Geld gehe, müsse man Licht ins Dunkel bringen.

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Bundesnetzagentur als Aufsicht "zu zahm"?

Aber tut nicht genau das die Bundesnetzagentur? Die Regulierungsbehörde prüft nach eigenen Angaben immerhin fortlaufend, "ob energierechtliche Verpflichtungen durch Lieferanten eingehalten werden. Bei Verstößen von Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz kann die Bundesnetzagentur aufsichtsrechtliche Schritte einleiten. Dabei wird jeweils berücksichtigt, inwieweit sich Anhaltspunkte für systematische Missstände ergeben."

Brancheninsidern zufolge mangelt es in Deutschland allerdings an Aufsichtsgremien. Sanktionen bei Stromanbietern seien selten. Es gäbe sehr wenig scharfe Schwerter für Verbraucher. Oft helfe eben doch nur das Schreiben eines Anwalts - wie bei Volker von Halle.

Aufsichtsverfahren gegen Elektrizitätsversorgung Berlin

Im Fall Elektrizitätsversorgung Berlin sieht es so aus: 2020 gegründet. Schon zwei Wochen nach Gründung wird der Mann, der seine Zuverlässigkeit gegenüber der Bundesnetzagentur darlegen musste, ersetzt. Ein anderer Geschäftsführer übernimmt die Firma. Und obwohl der Stromanbieter mit seinem "kompetenten Kundenservice" wirbt, finden sich im Netz hunderte Beschwerden von Kundinnen und Kunden. Von Betrug und Banditen ist da die Rede - und immer wieder von völlig überhöhten Schätzwerten in der Schlussabrechnung. Auf Anfrage des rbb reagiert Elektrizitätsversorgung Berlin nicht.

Auch bei der Bundesnetzagentur gingen in den vergangenen Monaten zahlreiche Beschwerden zu dem Anbieter ein. Darunter anscheinend auch Hinweise darauf, dass der Stromanbieter bei den Schätzungen gegen die gesetzlichen Vorgabenstößt. Die Bundesnetzagentur prüft die Vorwürfe nun, ein Aufsichtsverfahren läuft seit Mitte August. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, kann die Behörde das Unternehmen vom Stromhandel ausschließen.

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Fehlerhaften Abrechnungen unbedingt widersprechen

Doch solange der Fall nicht geklärt ist, wird es weiterhin Beschwerden über Elektrizitätsversorgung Berlin geben. Hasibe Dündar, Energierechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin (VZB) rät: "Lassen Sie sich nicht einschüchtern und widersprechen Sie der Abrechnung, wenn sie nicht auf den tatsächlichen Verbrauchswerten basiert." Ein Musterbrief der Verbraucherzentrale findet sich hier [Externer Link]. Sollte der Anbieter weiter mauern, empfiehlt Dündar eine rechtliche Beratung.

Auf der Suche nach einem neuen Anbieter sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur nach dem günstigsten Preis gehen. Auch Bewertungen auf unterschiedlichen Portalen sind in die Überlegungen miteinzubeziehen. Gerade erst gegründete Energielieferanten, sind vielleicht besonders werbestark, aber sicherer fährt man, wenn man einen Anbieter wählt, der bereits ein paar Jahre am Markt besteht.

Grundsätzlich gilt: Die Abrechnung sollte nicht geschätzt werden. Das berge immer die Gefahr, dass der tatsächliche Verbrauch nicht berücksichtigt werde und die Abrechnung zu hoch ausfalle, so die Verbraucherzentrale Berlin.

Sendung: SUPER.MARKT, 09.09.2024, 20:00 Uhr

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