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Audio: Fritz vom rbb | 21.11.2024 | Timo Mascheski | Quelle: imago images/Scheffen

Berlin-Neukölln

Gericht untersagt Aufteilung von Wohnung in Mikro-Apartments

Eine Immobilienfirma teilt eine Wohnung in fünf Apartments auf und kassiert den dreifachen Mietpreis. Der Bezirk geht dagegen vor und bekommt vor Gericht Recht - allerdings nur in Milieuschutzgebieten.

Der Bezirk Neukölln ist mit Erfolg juristisch gegen die Aufteilung einer Wohnung in einem Milieuschutzgebiet vorgegangen. Eine Immobilienfirma hatte aus einer 80 Quadratmeter großen Zweizimmer-Wohnung fünf Mikro-Apartments gemacht, um diese zum Beispiel an Studenten zu vermieten. Diese Grundrissänderungen untersagte aber das Verwaltungsgericht Berlin. Es bestehe die Gefahr, dass die vorhandene Wohnbevölkerung durch dieses Vorgehen verdrängt werde, so der Richterspruch.

Die Immobilienfirma wollte das erstinstanzliche Urteil vom Januar nicht akzeptieren und kämpfte darum vor dem Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg um ein Berufungsverfahren. Das OVG lehnte dies jedoch ab und bestätigte damit das Urteil des Verwaltungsgerichts, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Zuvor berichtete der "Tagesspiegel".

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Der Berliner Wohnungsmarkt ist hoffnungslos überlastet: Auf herkömmlichem Weg an eine Wohnung zu kommen, scheint aussichtslos. Und trotzdem stehen viele Wohnungen im Hochhaus Ruth in Neukölln seit mehr als einem Jahr leer. Warum? Von Efthymis Angeloudis

Baustadtrat: Rückendeckung für ähnliche Fälle

Der Baustadtrat von Berlin-Neukölln, Jochen Biedermann (Grüne), sieht darin eine Stärkung des Mieterschutzes. "Das gibt uns Rückendeckung für ähnliche Fälle", sagte er dem "Tagesspiegel". Vermieter dürften mit diesen Praktiken nicht durchkommen.

Die Immobilienfirma hatte nach den Grundrissveränderungen der Wohnung in dem 1905 errichteten Gebäude insgesamt 1.300 Euro Kaltmiete verlangt - statt wie bisher 465 Euro. Damit stieg der Quadratmeterpreis laut Urteil von 5,82 Euro auf 16,25 Euro. Selbst wenn man berücksichtige, dass in dem neuen Betrag ein Möblierungsanteil enthalten sei, sei der Anstieg der Miete pro Quadratmeter erheblich, so die Richter.

Durch die Aufteilung in viele kleine Zimmer und deren individuelle Vermietung an Studenten könne ein höherer Mietzins erzielt werden. Solche baulichen Maßnahmen bergen aus Sicht des Gerichts eine Verdrängungsgefahr. Es werde eine Entwicklung in Gang gesetzt, die geeignet sei, die Zusammensetzung der Bevölkerung zu verändern. Der schützenswerte und am häufigsten nachgefragte Wohnungstyp der kleineren Wohnung, der vor allem wichtig sei für Alleinstehende oder kleinere Familien mit durchschnittlichem oder geringem Einkommen, stünde diesen nicht mehr zur Verfügung.

Sendung: Fritz vom rbb, 22.11.2024, 16:30 Uhr

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