FAQ | Neue EU-Richtlinie gegen Fast-Fashion
Ausgeleierte, verschmutzte oder löchrige Kleidung darf ab 2025 nicht mehr in den Restmüll - so titeln viele Medien wegen einer neuen EU-Richtlinie. Dabei wird das gar nicht verboten, die EU will damit das Recycling fördern. Was ab 1. Januar für wen gilt.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine sogenannte verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien. Damit soll die Kreislaufwirtschaft verbessert werden. Werden Alttextilien im Müll getrennt, so die Hoffnung, können sie besser wiederverwendet oder recyelt werden. Die Verordnung ist also eine Regelung für den Umweltschutz.
Die Textilwirtschaft ist ein großer Umwelt- und Klimasünder. Sie verursacht mehr Treibhausgase als alle internationalen Flüge und Schiffe zusammen.
Laut EU braucht es zur Herstellung eines einzigen Baumwollshirts 2.700 Liter Süßwasser. 2024 seien im Schnitt neun Kubikmeter Wasser, 400 Quadratmeter Land und 391 Kilogramm Rohstoffe benötigt worden, um Kleidung und Schuhe für jeden EU-Bürger herzustellen.
Im Schnitt kauft jede:r Europäer:in pro Jahr 26 Kilogramm Textilien und wirft 11 Kilogramm davon weg. Bisher wird in der EU nur etwa 1 Prozent der Kleidung recycelt, der Rest wird häufig verbrannt.
Aktuell gibt es zwei Formen der Altkleidersammlung: Second-Hand-Kleidung, die noch getragen werden kann, soll in den Altkleidercontainer. Die wird von karitativen oder kommerziellen Unternehmen gesammelt und weitergegeben bzw. verkauft. Daneben gibt es verschmutzte, zerschlissene Kleidung, die über den Restmüll entsorgt wird und um Gebrauchstextilien wie Bettwäsche, Gardinen und Handtücher. Um die geht es in der EU-Richtlinie.
Anders als oft dargestellt, bedeutet die neue Regelung nicht, dass es verboten ist, seine verschlissenenen Kleidungsstücke in den Restmüll zu werfen. Das ist weiterhin möglich und auch nicht strafbar. Es wird aber nicht mehr empfohlen, denn was im Restmüll landet, wird nur verbrannt und nicht etwa recycelt.
In der Pflicht sind die öffentlichen Entsorger, nicht die einzelnen Verbraucher. Entsorgungsunternehmen wie der Südbrandenburgische Abfallzweckverband (SBAZV) oder die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben dann die sogenannte Getrenntsammelpflicht für Altkleider.
Die öffentlichen Entsorger müssen dann den Verbraucher:innen Angebote machen, wie sie ihre Alttextilien getrennt entsorgen können, damit sie nicht mehr in der Restmülltonne landen.
Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
1. Sie bauen ein eigenes Sammelcontainersystem auf, wie es zum Beispiel der Südbrandenburgische Abfallzweckverband bereits hat.
2. Sie schaffen ein Angebot, damit Verbraucher:innen ihre Altkleider auf Wertstoffhöfen entsorgen können.
3. Sie übertragen die "Sammelaufgabe" an kommerzielle und karitative Sammler:innen.
Grundsätzlich erfüllen die meisten öffentlichen Entsorgerunternehmen, wie zum Beispiel die BSR, diese Getrenntsammelpflicht seit vielen Jahren.
Das kann bezweifelt werden. Denn für ein Recycling der Alttextilien braucht es Abnehmende. In den vergangenen Jahren sind die Sammelmengen immer weiter gestiegen, während die Qualität der Kleidung immer weiter gesunken ist. Somit sind weniger Altkleider second-hand-tauglich.
Stattdessen gibt es immer mehr Fast-Fashion-Kleidung, die zum größten Teil aus minderwertigen Fasern besteht und nur zum Teil recyclebar ist. Das führt zu einem hohen Sortieraufwand.
Extrem minderwertige Textilien, die bisher oft im Restmüll landen und dann über Wertstoffhöfe oder Altkleidercontainer eingesammelt werden sollen, eignen sich nur noch zur Weiterverwertung zu Dämmstoffen oder Putzlappen. Doch dafür gibt es nicht mehr genug Absatzmärkte. Der Bedarf sinkt zum Beispiel in der Autoindustrie, die für Verbrenner viele Dämmstoffe brauchte, die für leise E-Autos aber nicht mehr notwendig sind.
Neben Recycling ist die wohl effizienteste Form der Verzicht. Mit der Regelung will die EU auch ein Bewusstsein für das Konsumverhalten in der Textilindustrie schaffen.
Eine weitere Möglichkeit ist, neue Technologien zu entwickeln, um Alttextilien besser zu recyceln. Die bisherigen Verfahren sind oft teuer und unwirtschaftlich.
Sendung: rbb24 Inforadio, 13.12.2024, 06:00 Uhr
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