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In Betriebskosten enthalten
Viele Immobilienbesitzer hatten ihren Grundsteuerbescheid schon im Briefkasten. Manche können sich über eine niedrigere Steuer freuen - andere müssen zum Teil drastische Erhöhungen schlucken. Doch was bedeutet das für ihre Mieter? Von Anna Corves
In den Briefkästen liegen schon hunderttausende Bescheide über die neue Grundsteuer, die ab 1. Januar 2025 gilt – vor. Viele Mieter fragen sich jedoch noch, ob sie für die Grundsteuer aufkommen müssen.
Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch dürfen Immobilienbesitzer die Grundsteuer voll auf ihre Mieter umlegen. In deren Portemonnaies werden sich die Folgen der neuen Berechnung also spiegeln. Die Neuberechnung wurde nötig, weil der bisherige Grundsteuerwert auf veralteten Daten von 1935 beziehungsweise 1964 basierte, sagt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.
Faktoren, die einfließen würden, seien unter anderem der Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, die durchschnittliche Wohnfläche und ein durchschnittliches Mietniveau. "Unter anderem der Bodenrichtwert ist seit 1964 bzw. 1935 in einigen Stadtteilen natürlich stark gestiegen. Und so kann man wahrscheinlich auch sagen, dass die Lage des Grundstücks sicherlich Einfluss darauf haben wird, ob die Grundsteuer steigt oder sich moderat entwickelt", sagte Werner dem rbb.
Noch liegen nicht alle Bescheide vor. Eine Abfrage bei den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen, die 360.000 Wohnungen in Berlin vermieten, ergibt bislang ein heterogenes Bild: Die WBM verweist darauf, Grundstücke in attraktiven Innenstadtlagen zu besitzen. Daher müssten wohl die meisten Mieter mit höheren Grundsteuern rechnen. Die Gewobag erwartet hingegen bestandsübergreifend eine leichte Kostensenkung. In einigen Quartieren - etwa in Reinickendorf - könnte die sogar deutlich ausfallen, während es in anderen - beispielsweise in Prenzlauer Berg - etwas teurer werde.
Mehrere Wohnungsunternehmen, darunter die Degewo, haben Einspruch gegen Grundsteuerbescheide eingelegt. Denn in die Höhe der Grundsteuer würden Mieteinnahmen einkalkuliert, die teils nicht erzielt werden. "Also ein gutes Beispiel sind die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, aber auch die Genossenschaften, die deutlich unter dem Markt liegende Mieten ansetzen", erläutert David Eberhart vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen. "Von daher wird ein höherer Wert für diese Immobilien angesetzt, als sie in der Praxis tatsächlich haben."
Mit wie vielen Euro mehr oder weniger Mieter rechnen müssen, beziehungsweise dürfen, dazu wollen sich die kommunalen Unternehmen noch nicht äußern. Von Immobilienbesitzern wurden aber bereits Fälle bekannt, in denen sich die Grundsteuer halbiert hat. Oder, ein anderes Extrem, vervierfacht hat.
"Wir reden schon über mehrere hundert Euro, die das ausmachen kann. Das sind erstmal die Kosten für das gesamte Haus. Und je nach Umlageschlüssel müssen die auf den einzelnen Mieter, die einzelne Mieterin runtergebrochen werden", wagt Wibke Werner vom Mieterverein eine Beispielrechnung. "Bislang war es so, dass die Grundsteuer im Schnitt für eine 100-qm-Wohnung bei etwa 300 Euro lag im Jahr. Und das kann sich dann zukünftig durchaus um 100 bis 200, 300 Euro erhöhen."
Klarheit wird erst die Betriebskostenabrechnung für 2025 bringen, die irgendwann im nächsten Jahr im Briefkasten landet. Denn die Grundsteuer zählt zu den Betriebskosten. Der Mieterverein kritisiert das. Schließlich sei mit der Grundsteuer - anders als etwa bei der Hausreinigung - keine Leistung verbunden, von der Mieter profitieren.
Der Verband der Wohnungsunternehmen sieht das naturgemäß anders. "Wenn man sich ansieht, was der Sinn von Grundsteuern ist, ist es ja, dass die Stadt damit das Wohnumfeld gestaltet. Wovon die etwas haben, die dann in diesen Wohnungen wohnen", sagt David Eberhart dem rbb. Daher sei es folgerichtig, dass die Mieter die Grundsteuer zahlen, so seine Argumentation
Sendung: rbb24 Inforadio, 13.01.2025, 09:30 Uhr
Beitrag von Anna Corves
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