rbb24
  1. rbb|24
  2. Wirtschaft: Aktuelles aus Berlin und Brandenburg
Symbolbild: Das Logo der Gasag AG am Sitz der Gesellschaft auf dem EUREF-Campus. (Quelle: dpa/Christoph Soeder)
Audio: rbb24 Inforadio | 24.03.2025 | Nachrichten | Quelle: dpa/Christoph Soeder

Urteil

Berliner Gasag muss bei Grundversorgung gleiche Tarife anbieten

Die Berliner Gasag darf bei der Grundversorgung keine unterschiedlichen Preise für Bestands- und Neukunden erheben.

Wie das Kammergericht am Montag entschieden hat, dürfen besonders gestiegene Einkaufspreise nicht dazu benutzt werden, eine unterschiedliche Behandlung der Kunden zu rechtfertigen. Die ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Das Logo der GASAG AG am Sitz der Gesellschaft auf dem EUREF-Campus in Berlin (Quelle: dpa/Christoph Soeder)

Energieversorgung

Gasag-Übernahme durch Land Berlin gescheitert

Strom, Wasser und Fernwärme hat das Land Berlin bereits rekommunalisiert. Die Übernahme des Gasnetzes ist nun allerdings vorerst gescheitert. Das Land will dies nun auf anderem Wege erreichen.

Gasag kann in Revision gehen

Die Gasag hatte während der Energiekrise ab Dezember 2021 deutlich höhere Preise von Neukunden der Grund- und Ersatzversorgung verlangt als von Bestandskunden. Der Berliner Energieversorger begründete die höheren Preise damit, dass auch für sie selbst die Beschaffungspreise gestiegen seien.

Geklagt hat der Verbraucherzentrale Bundesverband für etwa 500 Betroffene. Deren Billig-Anbieter hatten während der Energiekrise 2021/22 die Verträge gekündigt, wodurch die Kunden in die Grundversorgung der GASAG rutschten. Gegen das Urteil kann die GASAG in Revision gehen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 24.03.2025, 14:20 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen