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Quelle: dpa/Geisler

Wasserentnahme "rechtswidrig"

Wasserverband spricht nach Gerichtsurteil zu Tesla-Werk von Fiasko

Eine zusätzliche Wasserentnahme für das neue Tesla-Werk ist laut Gericht rechtswidrig. Der zuständige Wasserverband Strausberg-Erkner spricht von einem "Fiasko" und droht, den Vetrag mit dem Autobauer zu kündigen.

Nach der Genehmigung des Landes Brandenburg für das Tesla-Werk in Grünheide bei Berlin könnte ein Gerichtsurteil für Probleme bei der Wasserversorgung am Standort der Fabrik sorgen. Wegen eines Verfahrensfehlers darf der zuständige Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) nach einer Entscheidung des Gerichts im Wasserwerk Eggersdorf kein Wasser fördern.

Der Verband sprach am Samstag von einem "Fiasko". Der schlechteste Fall sei eingetreten, denn es gehe um die Gesamtmenge im Wasserwerk von 3,759 Millionen Kubikmeter im Jahr, die nun nicht gefördert werden dürfe, erklärte Sprecherin Sandra Ponesky der Deutschen Presse-Agentur. "Wenn das Land jetzt nicht schnell reagiert und eine Duldung für die Wasserförderung ausstellt, bis das Verfahren nachgeholt wurde, haben wir im Prinzip nicht mehr genug für die öffentliche Trinkwasserversorgung, damit auch nicht für Tesla."

Wasser für Tesla untersagt

Rund zwei Jahre nach dem Baustart hatte Tesla am Freitag durch das Land grünes Licht für seine Fabrik erhalten - unter Auflagen. Diese Vorgaben will Tesla nach Angaben der Landesregierung innerhalb von zwei Wochen abarbeiten und rasch mit der Produktion beginnen. Tesla-Chef Elon Musk bedankte sich via Twitter für die Genehmigung. "Die Zukunft ist sehr spannend!", schrieb Musk in der Nacht zum Samstag auf Deutsch. "Ich möchte mich recht herzlich bedanken." Das Projekt gilt als eines der wichtigsten Industrievorhaben in Ostdeutschland.

Wasser soll der US-Elektroautobauer durch einen Versorgungsvertrag mit dem Wasserverband Strausberg-Erkner erhalten, dem die Wasserentnahme nun per Gerichtsurteil untersagt wurde. In dem Verfahren um Wasserrechte hatte das Verwaltungsgericht die Bewilligung für eine zusätzliche Wasserentnahme in der Wasserfassung Eggersdorf für "rechtswidrig" und nicht "vollziehbar" erklärt. Das Gericht begründete die Entscheidung mit einem Verfahrensfehler und gab damit der Klage der Umweltverbände Grüne Liga und Nabu teilweise statt.

Öffentlichkeitsbeteiligung muss nun nachgeholt werden

Das Landesamt für Umwelt (LfU) habe die Öffentlichkeit nicht bei der Entscheidung über eine Erhöhung der Fördermengen von 2,5 auf 3,57 Millionen Kubikmeter im Jahr beteiligt, so der Vorsitzende Richter. Die Öffentlichkeitsbeteiligung muss nun nachgeholt werden. Erst dann könne die erhöhte Förderung beginnen, wie das Gericht ausführte. Offen ist, wie lange das dauern wird. Gegen die Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden.

Der Wasserverband Strausberg-Erkner hatte bereits angekündigt, den Vertrag mit Tesla zu kündigen, wenn die Wasserbewilligung verlorengehen würde. "Das reicht nicht für unsere 170.000 Menschen im Verbandsgebiet und damit natürlich auch nicht für Tesla. Wir müssen die Notbremse für unsere Bürger ziehen, weil die öffentliche Wasserversorgung Vorrang hat", sagte Ponesky am Samstag.

Statement des Landesumweltamts

Das Umweltministerium des Landes begrüßte in einer Mitteilung, dass die Öffetlichkeitsbeteiligung nachgeholt werden könne - ohne dass die Genehmigung infrage gestellt wird.

Auch WSE-Chef André Bähler skizzierte am Freitag gegenüber dem rbb eine Möglichkeit, wie der Förderstopp in Eggersdorf noch abgewendet werden könnte. Demnach könnte das Landesumweltamt eine Duldung aussprechen und so die Förderung weiter ermöglichen, bis das Amt die Öffentlichkeitsbeteiligung nachgeholt hat. Auch der vorsitzende Richter des Verwaltungsgerichts hatte diese Möglichkeit erwähnt.

Sendung: Brandenburg Aktuell, 05.03.2022, 19:30 Uhr

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