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Quelle: rbb/Anja Kabisch

Zwangsadoption in der DDR

"Lange bekannt - nur punktuell erforscht"

Tausende Familien sind in der DDR durch Zwangsadoption zerrissen worden, doch das genaue Ausmaß dieses SED-Unrechts ist unbekannt. Wissenschaftler fordern nun ein Verfahren zur Akteneinsicht, um das Schicksal dieser Kinder und ihrer Eltern zu erforschen.

Beim Thema Zwangsadoptionen in der DDR gibt es noch Forschungs- und Aufarbeitungsbedarf. Das ist das Ergebnis einer am Dienstag in Potsdam veröffentlichten Studie, die das Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) im Auftrag der Ostbeauftragten der Bundesregierung, Iris Gleicke (SPD), erstellt hat.

"Die Vorstudie kommt zu dem Ergebnis, dass das Phänomen politisch motivierter Adoptionen in der DDR zwar lange bekannt, aber bislang nur punktuell erforscht ist", betonte Gleicke. Es handele sich um einen Aspekt des SED-Unrechts, "der kaum nachvollziehbare Spuren hinterließ und dessen Ausmaß unbekannt ist."

Kinder von alleinerziehenden oder minderjährigen Müttern

Betroffen waren laut Studie vor allem Kinder von alleinerziehenden oder minderjährigen Müttern und aus Großfamilien. Es waren zudem Eltern, die unter dem Verdacht standen, die öffentliche Ordnung durch "asoziales Verhalten" zu gefährden oder die bei einer Republikflucht gefangen wurden oder sich durch politische Delikte strafbar gemacht hatten.

Betroffene Eltern hatten keine Möglichkeit, gerichtlich dagegen vorzugehen, dass ihre Kinder vom Staat per Zwangsadoption in andere Familien übergeben wurden.

Nur sehr schwer erforsch- und nachweisbar

Die Studie zeige, dass es zwischen 1966 und 1990 in der DDR zu politisch motivierten Adoptionsverfahren gekommen sei, "die nach allgemeinen rechtsstaatlichen Maßstäben als Unrecht bezeichnet werden können", sagte die scheidende Ostbeauftragte Gleicke. Zugleich werde deutlich, dass sich die politisch motivierte Adoption "nicht als ein systematisch angewandtes Mittel der Repressionspolitik des SED-Staates gegen vermutete oder tatsächliche politische Gegner rekonstruieren lässt".

Die Wissenschaftler empfehlen, das Thema mit einem Forschungsteam aus Historikern, Juristen und Soziologen anzugehen. Als Schwierigkeit sehen sie, dass Zwangsadoptionen aufgrund formaler Bedingungen nur sehr schwer erforsch- und nachweisbar seien.

"Außerordentliches Verfahren der Akteneinsicht" gefordert

Es sei notwendig, dass jene Stellen, die Adoptionsakten verwahren, gemeinsam mit Forschern und Auftraggebern ein "außerordentliches Verfahren der Akteneinsicht" entwickeln. "Das setzt eine grundsätzlich positive und proaktive Haltung aller Beteiligten zum Forschungsthema und zum politisch vorgegebenen Ziel des Forschungsauftrags voraus", heißt es in der Vorstudie.

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