Kennzeichenerfassung in Brandenburg
Bei der massenhaften automatischen Kennzeichenfahndung auf Brandenburgs Autobahnen durch die Polizei gibt es nach Ansicht der Landesdatenschutzbeauftragten weiter Datenschutzverstöße. Zu dieser Einschätzung sei sie nach einer ersten Auswertung und zwei Kontrollbesuchen vor Ort gekommen, sagte Dagmar Hartge am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags in Potsdam. Bislang könne von einer echten Datenlöschung keine Rede sein.
Hartge hatte im Januar in einem Prüfbericht die Speicherung nicht mehr erforderlicher Daten als unzulässig eingestuft. Sie sah in der Erfassung und Speicherung der Daten einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht.
Nach Ansicht der Polizei hat sich der Datenschutz seitdem deutlich verbessert. Polizeipräsident Roger Höppner hatte vor kurzem mitgeteilt, dass etwa auf dem Server der Kennzeichenerfassung (Kesy) künftig Daten jeweils nur noch maximal drei Monate gespeichert sein sollen. Dadurch werde der Datenumfang auf dem Kesy-Server um ein Vielfaches reduziert.
Nach drei Monaten solle bei der Staatsanwaltschaft angefragt werden, ob die Daten weiter benötigt werden oder gelöscht werden könnten. Ohnehin würden sie nur mit Gerichtsbeschluss und per Anordnung einer Staatsanwaltschaft aufgezeichnet. Im Januar wurden nach Angaben von Höppner bereits Daten vom 1. April 2017 bis zum 19. Juni 2019 für ein inzwischen abgeschlossenes umfangreiches Ermittlungsverfahren gelöscht.
Die Datenschutzbeauftragte kritisierte, die Daten seien zwar auf dem Kesy-Server gelöscht, aber auf andere Speichermedien übertragen worden. Staatsanwaltschaften sollen sie übermittelt werden. "Löschung würde bedeuten, die Daten sind dauerhaft nicht mehr vorhanden", sagte sie. "Für die vielen unbeteiligten Autofahrerinnen und Autofahrer bedeutet das Vorgehen der Polizei, dass der Eingriff in ihre Datenschutzrechte erst einmal weiter besteht", erklärte Hartge. "Ihre Daten liegen immer noch vor - neuerdings aber auf Magnetbändern und nicht mehr auf einem Server."
Auf Brandenburgs Autobahnen werden seit dem Jahr 2010 wegen laufender Ermittlungsverfahren und auf Anordnung der Staatsanwaltschaften Kennzeichen erfasst und gespeichert. Öffentlich bekannt wurden die Überwachungsanlagen im Fall der 15-jährigen vermissten Rebecca aus Berlin, weil ein Tatverdächtiger durch einen Scanner auf der Autobahn erfasst wurde.
Die Linke forderte erneut, die Kennzeichenerfassung im sogenannten Aufzeichnungsmodus zu stoppen. Die bislang von der Polizei getroffenen Maßnahmen würden dem Problem nicht gerecht, sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Büttner. Autokennzeichen würden weiter flächendeckend und ohne Verdacht auf eine Straftat gespeichert.
Sendung: Brandenburg aktuell, 12.02.2020, 19.30 Uhr
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