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Audio: rbb24 Inforadio | 05.10.20222 | Interview mit Daniela Ludwig | Quelle: dpa/Frederic Kern

Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses

Ludwig kritisiert Ampel-Vorschlag zu Wahlwiederholung in Berlin

Wegen zahlreicher Wahlpannen will die Ampel-Koalition die Bundestagswahl in rund 300 der knapp 2.300 Berliner Wahllokale wiederholen lassen. Die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses nennt das kritisch "Akrobatik".

Die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags, Daniela Ludwig (CSU), kritisiert den Vorschlag der Ampel-Koalition, die Bundestagswahl in Berlin nur in 300 Wahllokalen wiederholen zu lassen. "Wir sind eigentlich auseinandergegangen im Sommer mit dem Vorschlag der Ampel, über 400 Wahllokale wiederholen zu lassen. Jetzt wird das weiter runterreduziert", sagte Ludwig am Mittwoch im rbb24 Inforadio. Sie werde den Ausschuss in der kommenden Woche zusammenrufen, um über das Thema zu beraten, kündigte Ludwig an.

Bundeswahlleiter fordert Wiederholung in 1.200 Wahllokalen

"Ich möchte alle demokratischen Parteien warnen davor, den Eindruck zu hinterlassen, man möchte so minimalinvasiv wie es nur irgendwie geht die Bundestagswahl wiederholen lassen", sagte die CSU-Abgeordnete. "Es ist uns vergangene Woche durch den Berliner Verfassungsgerichtshof nochmal vor Augen geführt worden, dass die ganze Wahl krankte an einer stümperhaften, schlechten Vorbereitung", sagte Ludwig. "Klar ist, der Bundeswahlleiter fordert eine Wiederholung in 1.200 Wahllokalen. Jetzt auf 300 runterzugehen, ist Akrobatik."

In Berlin gab es am 26. September 2021 bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zum Bundestag massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen, teils stundenlange Wartezeiten. Mancherorts stimmten Wähler weit nach 18:00 Uhr oder auf eilig kopierten Stimmzetteln ab, weil Nachschub fehlte.

Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner, der Mitglied im Wahlprüfungsausschuss ist, hatte am Dienstag die Zahl 300 von 2.256 Stimmbezirken genannt, in denen die Bundestagswahl wiederholt werden solle. Dabei gehe es ausschließlich um die Zweitstimmen.

Bundesverfassungsgericht könnte entscheiden

Ludwig wies darauf hin, dass letztendlich das Bundesverfassungsgericht über die Wahlwiederholung entscheiden könnte. "Zumindest müssen wir abwarten, was Karlsruhe dazu sagt, denn der Deutsche Bundestag ist im Plenum nicht die letzte Instanz", so die Ausschussvorsitzende. Wenn einer derjenigen, der gegen die Bundestagswahl Einspruch eingelegt habe, nach der Bundestagsentscheidung vor das Verfassungsgericht ziehe, habe Karlsruhe darüber zu befinden, ob die Beschlussempfehlung ausreiche.

Sendung: rbb24 Inforadio, 05.10.2022, 07:45 Uhr

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