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Quelle: dpa/Stefan Sauer

Früherer Brandenburger Landeschef

Kalbitz scheitert mit Berufung gegen AfD-Ausschluss

Seit seinem Ausschluss aus der AfD geht der ehemalige Brandenburger Landeschef Andreas Kalbitz juristisch dagegen vor - ohne Erfolg. Nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts bleibt die Annullierung der Mitgliedschaft gültig.

Der ehemalige Brandenburger AfD-Landeschef Andreas Kalbitz bleibt aus der AfD ausgeschlossen. Das Berliner Kammergericht habe die Revision von Kalbitz gegen das Urteil des Berliner Landgerichts vom April dieses Jahres ohne mündliche Verhandlung abgelehnt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Der 7. Zivilsenat habe im schriftlichen Verfahren festgestellt, dass das Urteil des Landgerichts keine Rechtsfehler aufweise. Kalbitz, der zurzeit Abgeordneter im Brandenburger Landtag ist, will mit seinen bereits durch zahlreiche Instanzen betriebenen Klagen erreichen, dass er wieder Mitglied der AfD wird.

Gegen den Beschluss sei keine Revision zugelassen worden, teilte das Gericht mit. Über eine mögliche Beschwerde gegen diese Nichtzulassung müsse der Bundesgerichtshof entscheiden. Kalbitz prüft nach eigenen Angaben, dagegen vorzugehen. "Natürlich bedauere ich diese Entscheidung in der Sache, eine Beschwerde ist in Prüfung", teilte er der Deutschen Presse-Agentur mit. Er nannte das gesamte Verfahren ein "rechtsstaatliches Armutszeugnis".

Gericht sprach in Urteil von "arglisitiger Täuschung"

2020 hatte das Bundesschiedsgericht der AfD einen Beschluss des Parteivorstandes bestätigt, die Mitgliedschaft von Kalbitz für nichtig zu erklären. Begründet wurde der Ausschluss damals damit, dass Kalbitz 2013 bei seinem Parteieintritt unvollständige Angaben gemacht habe.

Das Berliner Landgericht hatte im April die Klage von Kalbitz dagegen abgewiesen. Zur Begründung des Urteils hatte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm-Schier erklärt, dass Kalbitz in seinem Antrag auf Aufnahme in die AfD seine einjährige Mitgliedschaft bei den Republikanern verschwiegen habe. Daher sei die Zustimmung zur Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig anfechtbar.

Die Bundespartei hatte Kalbitz auch vorgeworfen, er habe bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) nicht angegeben. Kalbitz bestreitet eine Mitgliedschaft in der HDJ. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht Kalbitz wie Thüringens AfD-Chef Björn Höcke als zentrale neurechte Akteure.

Sendung: Antenne Brandenburg, 17.11.2022, 14 Uhr

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