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Video: rbb24 Abendschau | 01.03.2023 | T. Rostek | Quelle: dpa/Jiri Hera

Preise für Strom und Gas

Wie stark können die Energiepreisbremsen den Verbraucher entlasten?

Am 1. März tritt die Gas- und Strompreisbremse in Kraft. Sie soll rückwirkend zum 1. Januar die Haushalte entlasten. Doch wie genau soll das möglich sein? Was muss man dafür tun? Fragen und Antworten aus Verbrauchersicht.

Im Winter hat die Bundesregierung beschlossen, die Bürger - angesichts hoher Energiepreise und Inflation - finanziell zu entlasten, unter anderem mit einer Teildeckelung der Gas- und der Strompreise und einer Soforthilfe für den Monat Dezember. Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wann greifen die Energiepreisbremsen?

Die Gaspreisbremse soll vom 1. März an bis zum 30. April 2024 gelten, im März sollen aber rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar angerechnet werden. Dasselbe gilt für die Strompreisbremse.

Preisbremsen und Energiepauschale

Das ändert sich im März

Auch im März treten wieder neue Regelungen in Kraft oder laufen aus. Besonders in Sachen finanzieller Entlastung für viele Menschen gibt es Neuerungen. Verschwinden werden die PCR-Testzentren.

Wie funktionieren die Preisbremsen?

Der Gaspreis wird für einen bestimmten Verbrauch gedeckelt: Für 80 Prozent ihres Verbrauchs sollen Verbraucher nicht mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto) zahlen - die restlichen 20 Prozent kosten dann so viel, wie der Gasliefervertrag vorsieht. Bei Fernwärme gelten 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Der Strompreis soll ebenfalls für 80 Prozent des Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt werden.

Grundlage ist die Jahresverbrauchsprognose eines Haushalts, die von den Versorgern anhand des Verbrauchs während des laufenden Jahres berechnet wird.

Wer die Abschläge direkt an den Gasversorger zahlt, wird den reduzierten Preis über die Gasabrechnung (beziehungsweise Stromabrechnung) erhalten. Wer als Mieter seine Heizkosten über die Nebenkosten zahlt, dem werden Vermieter oder Abrechnungsdienstleister die Höhe der Ersparnis berechnen und die Abschlagszahlung entsprechend reduzieren.

Wie haben sich die Energiepreise seit Jahresbeginn entwickelt?

Seit Januar sind nach Berechnungen des Vergleichsportals "Verivox" die Strompreise für Neukunden von 47 Cent im November auf inzwischen rund 36 Cent pro Kilowattstunde (kWh) brutto gesunken. Der durchschnittliche Strompreis bezieht sich auf einen Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh bei Neuabschluss (Stand: 28.02.2023). Wer jetzt also den Stromanbieter wechseln kann, ist vorerst nicht auf die staatliche Strompreisbremse angewiesen, die ab 40 Cent greifen würde.

Auch die Gaspreise sind in den zurückliegenden Wochen wieder leicht gesunken. Nach Berechnungen von "Verivox" liegen sie derzeit bei knapp 17 Cent pro kWh bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh. Im September 2022 mussten dafür noch knapp 22 Cent gezahlt werden. Trotz der leichten Entspannung am Gaspreismarkt liegen die derzeitigen Durchschnittspreise immer noch über der mit der Gaspreisbremse festgelegten Schwelle von 12 Cent. Gaskunden profitieren also nach wie vor von dem staatlichen Instrument.

Um wieviel Geld können mich die Maßnahmen entlasten?

Wer weniger als 12 Cent pro Kilowattstunde Gas zahlt, beziehungsweise weniger als 40 Cent pro Kilowattstunde Strom, wird keine Vorteile von den Preisbremsen haben.

Gas: In einem Erläuterungspapier zur Gaspreisbremse [bundesregierung.de] rechnet die Bundesregierung den Fall einer vierköpfigen Familie durch, die in einer Wohnung von 100 Quadratmetern lebt und einen Gas-Jahresverbrauch von 15.000 kWh hat, also 1.250 kWh im Monat.

In der Rechnung wird von 8 Cent pro Kilowattstunde ausgegangen, daraus ergäben sich für die Familie 100 Euro im Monat. Das Erläuterungspapier der Bundesregierung nimmt an, dass die Familie inzwischen 22 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss. Das wären 175 Euro mehr pro Monat, also insgesamt 275 Euro. Jetzt greift die Gaspreisbremse: Wenn die Familie so viel Gas wie bisher nutzt, müssen für 80 Prozent des Verbrauchs 12 Cent und für 20 Prozent 22 Cent pro kWh gezahlt werden. Daraus ergibt sich eine monatliche Zahlung von 175 Euro - also eine Entlastung von 100 Euro.

Strom: Beim Stromverbrauch spielt die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen eine größere Rolle. Nimmt man einen durchschnittlichen Strompreis von 46 Cent pro Kilowattstunde an (dies war der Höchststand im November 2022), würde ein Vier-Personen-Haushalt (geschätzter Verbrauch 5.000 kWh) um 220 Euro pro Jahr entlastet. Ein Haushalt mit einer Person (circa 1.500 kWh) würde um 66 Euro entlastet werden.

Wieviel Geld erhält man zurück, wenn man Energie spart?

Senkt oben beschriebene Familie (100 Quadratmeter-Wohnung, Jahresverbrauch 15.000 kWh) ihren Verbrauch um 20 Prozent im Vergleich zur Jahresprognose, entspricht das einer Einsparung von 3.000 kWh zu dem hohen Preis von 22 Cent. Die Familie bekäme damit 660 Euro für das gesamte Jahr erstattet. Letztlich würde diese Familie damit noch 120 Euro pro Monat zahlen, also 20 Euro mehr als bisher, während sich der Gaspreis fast verdreifacht hat.

Schafft es obige Familie, ihren Jahresverbrauch um 30 Prozent im Vergleich zur Jahresprognose zu senken, dann zahlt sie monatlich sogar weniger als noch in Zeiten vor der Energiekrise: Sie würde in diesem Fall 990 Euro zurückbekommen. Damit lägen die monatlichen Kosten für Gas nach der Jahresendabrechnung bei 92,50 Euro – und damit unter den 100 Euro, die vor der Energiekrise gezahlt werden mussten.

"Der Einspar-Anreiz ist damit besonders hoch", heißt es dazu aus der Bundesregierung.

Wann spüren Mieter die Gaspreisbremse?

Mieter, die Heizkosten über ihren Vermieter abrechnen lassen, brauchen einen langen Atem. Mögliche Einsparungen durch die Gaspreisbremse ab Januar 2023 werden Mieter erst im Zuge der Nebenkostenabrechnung für das gesamte Jahr 2023 erhalten, also womöglich erst im Dezember 2024, erklärte Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, auf Anfrage von rbb|24.

Was ist mit Haushalten, die mit Öl oder Pellets heizen?

Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen, haben ebenfalls mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen. Zeitweise haben sich die Preise hier im Vergleich zu vor der Energiekrise verdoppelt. Die Bundesregierung will diesen Haushalten mit einer Härtefallregelung helfen. Dazu stellt der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds insgesamt maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Bundesländer können die Mittel dann für Zuschüsse zur Deckung der Heizkosten einsetzen.

Welchen Unternehmen wird geholfen?

Grundsätzlich gilt die Preisbremse für jeden, egal ob Privathaushalt oder Unternehmen.

Für große Industrieunternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch über 1,5 Millionen Kilowattstunden, rund 25.000 Betriebe in Deutschland, gilt jedoch eine Sonderregelung: Ein Gaspreisdeckel von 7 Cent pro Kilowattstunde (netto) auf 70 Prozent des Verbrauchs. Grundlage ist der Jahresverbrauch von 2021.

Wärmekunden sollen 70 Prozent ihres Verbrauchs zu einem garantierten Arbeitspreis von 7,5 Cent bekommen.

70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs sollen sie zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent erhalten.

Die Entlastungen für die Industrie sind an Bedingungen geknüpft. So dürfen während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden, heißt es im Entwurf. Unternehmen, die mehr als zwei Millionen Euro an Hilfen bekommen, müssen 90 Prozent der Arbeitsplätze bis zum 30. April 2025 erhalten oder entsprechende Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien treffen.

Wie werden die Preisbremsen finanziert?

Das Geld für die Preisbremsen stammt aus einem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, den der Bundestag Ende Oktober mehrheitlich beschlossen hat. Bei ihm handelt es sich um einen Sondertopf außerhalb des Bundeshaushalts. Der Bund darf damit Schulden von bis zu 200 Milliarden Euro aufnehmen.

Der Bundestag genehmigte dafür eine Ausnahme von der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse. Die Mittel sollen bis 2024 ausreichen.

Dieser Text erschien ursprünglich Ende November 2022 und wurde Ende Februar 2023 aktualisiert.

Sendung: radioeins, 01.03.2023, 06:40 Uhr

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