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Audio: rbb24 Inforadio | 15.12.2022 | Sabine Müller | Quelle: www.imago-images.de/Sascha Steinach

"Berlin 2030 klimaneutral"

Eilantrag der Klima-Initiative zurückgewiesen - Volksentscheid findet am 26. März statt

Wann können die Berliner über den Volksentscheid zur Klimaneutralität bis 2030 abstimmen: Am 12. Februar zusammen mit der Abgeordnetenhauswahl oder wie vom Senat vorgesehen erst am 26. März? Diese Frage ist jetzt endgültig geklärt.

Die Berliner Klimainitiative ist vor Gericht erneut mit ihrer Forderung gescheitert, den Volksentscheid "Berlin 2030 klimaneutral" mit der Wiederholungswahl zusammenzulegen. Das Verfassungsgericht hat den entsprechenden Antrag am Mittwochabend zurückgewiesen, wie der rbb am Donnerstagmorgen von einer Sprecherin erfuhr.

Klima-Initiative contra Senat

Kann Berlin in sieben Jahren klimaneutral werden?

Mit 180.000 gültigen Unterschriften haben die Klimaaktivisten den Weg für den Volksentscheid frei gemacht. Sollte der erfolgreich sein, müssten Gesetze verschärft werden. Doch der Senat warnt: Mit ehrgeizigen Zielen ist es nicht getan. Von Dorit Knieling und Jan Menzel

Damit kann der Volksentscheid wie vom Senat festgelegt am 26. März 2023 stattfinden - anderthalb Monate nach der Wiederholungswahl am 12. Februar. Den Termin hatte der Senat am Dienstag beschlossen. In der rot-grün-roten Koalition war in den vergangenen Wochen über das Thema immer wieder diskutiert worden.

Eilantrag der Initiative zulässig, aber unbegründet

Das Landesverfassungsgericht erklärte den Eilantrag der Initiative für zulässig, aber unbegründet, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Entscheidung des Senats für zwei Termine sei nicht zu beanstanden. Der Senat habe einen Ermessensspielraum bei der Festlegung des Termins für die Volksabstimmung und müsse sich dabei von sachlichen Erwägungen leiten lassen.

Dazu zähle auch die Prognose, dass es bei der Zusammenlegung von Abstimmung und Wahl wegen der knappen Zeit zu organisatorischen Problemen kommen könne. An dieser Prognose sei nichts zu beanstanden, der Senat habe die Grenzen seines Spielraums nicht überschritten.

Klima-Volksentscheid erst im März

Senat legt Volksentscheid nicht auf Tag der Wahl-Wiederholung

Das Bündnis "Klimaneustart" hatte für einen Volksentscheid am Tag der Berliner Wiederholungswahl im Februar gekämpft. Nun hat der Senat entschieden, dass über eine Klimaneutralität Berlins bis 2030 erst Ende März abgestimmt wird.

Die Initiatoren des Volksentscheids hatten eine Abstimmung parallel zur Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar gefordert. Von der Zusammenlegung der Termine versprach sich die Initiative eine höhere Beteiligung an dem Volksentscheid und dadurch eine bessere Erfolgsaussicht.

Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Landeswahlleiter Stephan Bröchler hatten für getrennte Urnengänge plädiert, um den Tag der Wiederholungswahl nicht zu überfrachten und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Auch die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) teilte diese Einschätzung. Die Grünen hatten sich dagegen der Forderung der Initiatoren angeschlossen.

Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht sahen sich nicht zuständig

Bevor die Initiative "Klimaneustart Berlin" den Eilantrag beim höchsten Berliner Gericht stellte, hatte sie sich bereits erfolglos an Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht gewandt. Beide Gerichte erklärten sich für nicht zuständig. Die Initiatoren des Volksentscheids halten die Argumente gegen eine Zusammenlegung von Wiederholungswahl und Volksentscheid für vorgeschoben. Sie fürchten, dass der Volksentscheid wegen zu geringer Beteiligung scheitert, wenn er nicht parallel zu einer Wahl stattfindet.

Die Klimainitiative will erreichen, dass Berlin bereits bis 2030 und nicht wie bisher vorgesehen bis 2045 klimaneutral wird. Dafür soll das Energiewendegesetz des Landes geändert werden.

Sendung: rbb24 Abendschau, 15.12.2022, 19:30 Uhr

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