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Quelle: picture alliance / Geisler-Fotopress

Bundesinnenministerium

Wohnsitzwechsel von Geflüchteten nur unter Umständen

Das Bundesinnenministerium hat zurückhaltend auf den Vorstoß von Berlins Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) nach einer Lockerung der Wohnsitzauflage für Flüchtlinge reagiert. Es verweist aber auf die bestehende Möglichkeit eines Wechsel unter bestimmten Umständen.

"Grundsätzlich ist angesichts der derzeitigen Unterbringungssituation der Gedanke durchaus nachvollziehbar, die private Wohnsitznahme von Schutzsuchenden im Bereich einer anderen Ausländerbehörde zu erleichtern", teilte eine Ministeriumssprecherin am Sonntag mit. Das ließe aber die Verantwortung für Leistungen, Gesundheit und Schule außer acht. Bereits heute sei jedoch möglich, den Wohnsitz im Bereich einer anderen Ausländerbehörde unter bestimmten Umständen im beiderseitigen Einvernehmen zu nehmen.

Kritik an Asylunterkünften in Brandenburg

Weit ab und kaum Internet

Es gibt Kritik an den Zuständen in einigen Brandenburger Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete. Doch auch die Landkreise und Kommunen stehen vor Herausforderungen. Ein Beispiel aus Märkisch-Oderland. Von Amelie Ernst

Berlin bittet Bund um Hilfe

Kipping hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gebeten, eine Lockerung der Auflage zu ermöglichen, wenn jemand aus einer Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Berlin in eine Gegend mit Leerstand zieht. Sie nannte Brandenburg als Beispiel. Der Hintergrund ist, dass Berlin mehr Flüchtlinge aufnimmt, als es nach der bundesweiten Aufteilung aufnehmen muss. Die "Berliner Morgenpost" hatte am Donnerstag darüber berichtet.

Geflüchtete müssen in den ersten drei Jahren ab Anerkennung oder Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in dem Land den Wohnsitz haben, in das sie für das Asylverfahren zugewiesen wurden.

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